Warum ist der VCÖ für die NoVA und motorbezogene Versicherungssteuer?

Der VCÖ setzt sich für eine umfassende Ökologisierung des Steuersystems ein. Klimaverträgliches Verhalten sollte steuerlich belohnt werden – auch im Verkehr. Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine wichtige Motivation gleich beim Kauf von Neuwagen, umweltverträglichere Modelle anzuschaffen. Denn was an Spritkosten oder motorbezogener Versicherungssteuer über die Jahre zu bezahlen ist, wird beim Kauf meist nicht mitkalkuliert.

Zulassungssteuern sind grundsätzlich ein wichtiger Faktor zur Beeinflussung der Treibhausgas-Emissionen der Pkw-Neuwagenflotte. In europäischen Staaten, die eine verbrauchsabhängige Zulassungssteuer eingeführt haben, werden die niedrigsten CO2-Emissionen bei den Pkw-Neuzulassungen gemessen. Auf der anderen Seite weisen jene elf Staaten ohne Zulassungssteuer beziehungsweise mit einer Zulassungssteuer ohne CO2-Bezug die höchsten Emissionswerte bei Neuwagen auf.

Die Pkw-Neuwagenflotten in den Niederlanden und in Frankreich haben einen niedrigeren CO2-Ausstoß als jene von Österreich. In den Niederlanden gibt es beispielsweise eine CO2-basierte stark progressive Zulassungssteuer während Frankreich bereits im Jahr 2007 ein Bonus-Malus-System umgesetzt hat. Auch in Norwegen wird nicht nur der Kauf von E-Pkw gefördert, sondern gleichzeitig auch der Kauf neuer Diesel- und Benzin-Pkw hoch besteuert.

 

Im Jahr 2019 wurden in Österreich um 23 Prozent mehr neue Pkw mit einem CO2-Ausstoß von über 150 Gramm CO2 pro Kilometer zugelassen als noch im Jahr 2018. Gleichzeitig wurden deutlich weniger Diesel- und Benzin-Pkw mit niedrigerem CO2-Ausstoß neu zugelassen. Dadurch sind die durchschnittlichen CO2-Emissionen der Pkw-Neuwagenflotte in Österreich von 2018 auf 2019 um 1,9 Prozent auf 125,5 Gramm CO2 pro Kilometer gestiegen.

Des Weiteren wurden im Jahr 2019 zwei Drittel der neuen Autos auf Firmen und andere juristische Personen neu zugelassen, in Wien betrug die Zahl sogar 77 Prozent. In allen Bundesländern lag der Anteil über 50 Prozent. Wenn sich Firmen beim Neuwagenkauf für emissionsfreie oder spritsparende Modelle entscheiden, wird der CO2-Ausstoß des Pkw-Verkehrs reduziert und die Betriebe sparen gleichzeitig Geld, etwa indem sie auch niedrigere Spritkosten haben.

Berechnung und Änderungen der NoVA

Per Juli 2021 tritt eine Änderung der NoVA in Kraft, wonach Kraftfahrzeuge und Krafträder mit hohem CO2-Austoß einer höheren Besteuerung unterzogen werden. Zudem wurde die NoVA auch auf leichte Nutzfahrzeuge (Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kilogramm, Klasse N1) ausgeweitet. Personen mit starker Gehbehinderung werden seit Juli 2021 außerdem nicht mehr nur beim Kauf eines Autos, sondern auch beim Leasing des Kfz von der NoVA befreit.

Bisher galt in der Berechnungsformel ein Abzugsbetrag von 115 Gramm CO2 pro Kilometer. Folgende Berechnungsformel für Pkw kommt seit Juli 2021 zur Anwendung:

(CO2-Emissionen in g/km – 112) : 5 = Steuersatz in Prozent
+ Malus-Betrag 50 Euro je Gramm CO2 über einem CO2-Ausstoß von 200 Gramm CO2 pro Kilometer
- 350 Euro pauschaler Abzugsbetrag

Das Ergebnis wird auf ganze Zahlen auf- bzw. abgerundet und ergibt den zu zahlenden Steuersatz in Prozent. Der CO2-Abzugsbetrag und der Malusgrenzwert werden bis zum Jahr 2024 jährlich am 1. Jänner verringert, während die Malusbeträge und der Höchststeuersatz erhöht werden. Bis zum Jahr 2024 wird der CO2-Abzugsbetrag sukzessive von 112 auf 97 Gramm pro Kilometer abgesenkt werden. Der Malusgrenzwert wird jährlich von 200 auf 155 Gramm pro Kilometer im Jahr 2024 reduziert. Zudem galt bisher ein Höchststeuersatz von 32 Prozent. Seit 1. Juli 2021 steigt der Höchststeuersatz auf 50 Prozent. Bis zum Jahr 2024 wird der Höchststeuersatz 80 Prozent des Kaufpreises betragen. Für alle Fahrzeuge, die einen CO2-Ausstoß von mehr als 200 Gramm pro Kilometer haben, ist seit Juli 2021 ein Malusbetrag von 50 Euro statt wie bisher 40 Euro pro Gramm zu zahlen. Dieser steigt ebenfalls jährlich um 10 Euro auf 80 Euro im Jahr 2024 an.

Es gibt bereits zahlreiche Pkw, für die gar keine NoVA zu bezahlen ist: Für Elektro-Fahrzeuge, Autos mit Wasserstoff-Antrieb und alle Fahrzeuge mit einem Emissionswert von 0 Gramm CO2 pro Kilometer fällt keine Normverbrauchsabgabe an.

Weitere Informationen zur NoVA finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen (BMF).
Daten und internationale Beispiele zum Thema Zulassungssteuern finden Sie in der VCÖ-Fachpublikation Verkehrswende – Good practice aus anderen Ländern.

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