Fahrgast-Check: Viele Haltestellen mit Mängeln

Von Klara Maria Schenk (VCÖ - Mobilität mit Zukunft), Mai 2026

Busse erbringen fast zwei Drittel der Angebotskilometer im Öffentlichen Verkehr Österreichs, Millionen Fahrgäste sind jährlich damit unterwegs.1 Viele von ihnen warten auf ihr Fahrzeug an einem nackten Schild am Straßenrand: ohne Dach, ohne Sitzgelegenheit, manchmal nicht barrierefrei und viel zu oft ohne gesicherten Weg über die Fahrbahn. Die VCÖ-Initiative „Haltestellen im Fahrgast-Check“ hat im Frühjahr 2026 erstmals landesweit erfasst, wie es um die Bushaltestellen in Österreich steht. Das Ergebnis ist eindeutig – und der Handlungsbedarf groß.

6.263 Meldungen, ein klares Bild

Bei der VCÖ-Initiative „Haltestellen im Fahrgast-Check" haben Fahrgäste österreichweit 6.263 Mängel bei 4.584 Haltestellen in mehr als 800 Städten und Gemeinden gemeldet.2 Die Meldungen lassen sich in zwei Kategorien einteilen: Attraktivität und Sicherheit – und in beiden besteht erheblicher Verbesserungsbedarf.

Fehlender Witterungsschutz ist der am häufigsten gemeldete Mangel, er wurde bei 57 Prozent der Meldungen genannt. Dahinter folgen fehlende Beschattung (42 Prozent), keine Sitzgelegenheit (40 Prozent), fehlende Radabstellmöglichkeit (31 Prozent) und mangelnde Fahrgastinformation (27 Prozent). Insbesondere fehlende Beschattung ist kein Luxusthema: Angesichts der wachsenden Zahl an Hitzetagen im Sommer ist das Fehlen von Schattenplätzen längst ein Gesundheitsthema. Doch auch mangelnde Sitzgelegenheiten werden insbesondere für ältere Fahrgäste schnell zu einem unüberwindbaren Hindernis, wenn es um die Nutzung des Öffentlichen Verkehrs geht.

Noch gravierender ist der Befund im Bereich gemeldeter Sicherheitsmängel. Bei 34 Prozent der gemeldeten Haltestellen erleben Fahrgäste die Querung der Straße als unsicher, bei 22 Prozent fehlt ein gesicherter Gehweg zur Haltestelle, obwohl viele Kinder und Jugendliche für den Schul- oder Ausbildungsweg auf Busse angewiesen sind. Fehlende Beleuchtung (26 Prozent der Meldungen) und mangelnde Barrierefreiheit (16 Prozent) kommen hinzu. Letzteres trifft nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch viele andere - wie Menschen die mit Kinderwagen, Rollator oder Krücken unterwegs sind. Sicherheitsmängel an Haltestellen sind kein Randproblem, sie sind eine tägliche Realität für Hunderttausende Fahrgäste.

Mindeststandards fehlen

Die Mängel, die Fahrgäste beim Haltestellen-Check gemeldet haben, sind kein Zufall. Sie sind das Ergebnis eines rechtlichen Rahmens, der Bushaltestellen seit Jahrzehnten stiefmütterlich behandelt. Das Kraftfahrliniengesetz verpflichtet lediglich zu lesbaren Fahrplanaushängen und einer Fahrgastauftrittsfläche.3 Alles andere, Wartehäuschen, Witterungsschutz, Sitzgelegenheiten, Beleuchtung, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Leitlinien der Länder empfehlen diese Ausstattungsmerkmale zwar, aber eben nur das: Empfehlungen sind keine Verpflichtungen.4,5 Zuständig für den Bau, die Gestaltung sowie die Geh- und Radwege zur Haltestelle ist die jeweilige straßenerhaltende Institution - für Gemeindestraßen, die Gemeinde, für Landesstraßen das Land. Für die Haltestellentafel, Haltestellenname und aktuellen Fahrplan ist das Verkehrsunternehmen der jeweiligen Buslinie verantwortlich.6 Die Positionierung von Bushaltestellen wird auf Antrag des Verkehrsunternehmens vom Landeshauptmann oder der Landeshauptfrau entschieden.7

Besonders augenfällig wird die Lücke beim Thema Barrierefreiheit. Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen durch bauliche Barrieren — auch an Haltestellen. Die dafür vorgesehene zehnjährige Übergangsfrist ist seit 1. Jänner 2016 ausgelaufen.8 Ergänzend sehen auch die Antidiskriminierungsgesetze der Länder Anforderungen an Barrierefreiheit vor.9 Allein im VCÖ-Haltestellen-Check wurde bei 16 Prozent der gemeldeten Haltestellen fehlende Barrierefreiheit gemeldet, die tatsächliche Lage dürfte weit schlechter sein, denn viele Barrieren, etwa fehlende taktile Leitsysteme oder akustische Information, werden von Fahrgästen ohne entsprechende Behinderung oft nicht als Mangel erkannt. Die gelebte Praxis und behördliche Vorgaben werden dem zivilrechtlich vorgesehenen Standard der Barrierefreiheit allzu oft nicht gerecht. Das Gesetz gibt Betroffenen zwar einen Anspruch auf Schadenersatz, aber keinen Beseitigungsanspruch: Auch wer klagt und Recht bekommt, kann keine barrierefreie Haltestelle erzwingen.10 Das 2018 eingeführte Verbandsklagerecht erlaubt zwar eine Klage auf Beseitigung einer diskriminierenden Barriere, aber nur gegen große Kapitalgesellschaften, nicht gegen Gemeinden und Länder als Haltestellenerhalter.11 Ein allgemeiner Beseitigungsanspruch bleibt auch rund 20 Jahre später eine offene Reformforderung.12 Auch ohne Beseitigungsanspruch können Betroffene Wirkung erzielen: Schlichtungsverfahren bauen durch Vergleiche und wiederholte Einreichungen realen Druck auf die zuständigen Stellen auf.

Wie es geht, wenn man will: Premstätten gewinnt

Der VCÖ-Haltestellen-Check hat nicht nur Mängel bei Österreichs Bushaltestellen erhoben, sondern sich auch auf die Suche nach vorbildlichen Haltestellen gemacht. 27 Haltestellen aus ganz Österreich wurden von Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen als Positivbeispiele eingereicht und von einer siebenköpfigen Fachjury bewertet. Sie zeigen auf, was möglich ist, wenn man Haltestellen attraktiv und sicher ausgestaltet.

Mehr als 6.700 Fahrgäste beteiligten sich am anschließenden Publikumsvoting zur besten Bushaltestelle Österreichs.12 Gewinner wurde der Busbahnhof Premstätten in der Steiermark: barrierefrei, wettergeschützt, gut beleuchtet, mit Radabstellplätzen und Echtzeitfahrplaninformation. Ein Ort, an dem man merkt: Jeder Mensch, der hier auf einen Bus wartet, zählt. Dass solche Haltestellen die Ausnahme und nicht die Regel sind, ist kein Naturgesetz - es ist eine politische Entscheidung.

Was jetzt zu tun ist

Die über 6.200 Meldungen wurden an die jeweils zuständigen Stellen übermittelt. Diese gelebte Bürgerbeteiligung ermöglicht es den Zuständigen, aktiv zu werden und Verbesserungen umzusetzen.  Zudem sind weitere Schritte notwendig:

Erstens eine bundesweite Modernisierungsoffensive für Bushaltestellen, mit klaren Qualitätszielen und Förderanreizen für Gemeinden. Einzelne Bundesländer wie die Steiermark, Niederösterreich und Oberösterreich haben bereits Fördermodelle entwickelt, sie sollten Vorbild für eine österreichweite Lösung sein.13,14,15

Zweitens braucht es verbindliche Mindeststandards im Kraftfahrliniengesetz, die Witterungsschutz, Sitzgelegenheit, Beleuchtung und sichere Erreichbarkeit nicht als Kür, sondern als Pflicht definieren. Was für Bahnhöfe vielerorts selbstverständlich geworden ist, muss auch für Bushaltestellen gelten.

Wer den Öffentlichen Verkehr stärken will, darf nicht erst beim Fahrzeug anfangen. Gute Mobilität beginnt an der Haltestelle.

Quellen

Quellen

1 VCÖ: Leistungsträger Linienbus, 2024. Weblink
2 VCÖ: Haltestellen im Fahrgast-Check. Bundesland-Auswertungen. Wien: 2026.  
3 KflG §20 Abs. 6 RIS – Kraftfahrliniengesetz, §20 Abs. 6. Weblink
4 VCÖ: Haltestellen im Fahrgast-Check, FAQ. Wien: 2026. Weblink
5 NÖ Leitfaden Bushaltestellen 2021 Amt der NÖ Landesregierung: Bushaltestellen – Leitfaden für Gemeinden (Neuauflage 2021). Weblink
6 Amt der Niederösterreichischen Landesregierung (Hg.), Bushaltestellen – Leitfaden für Gemeinden (Neuauflage), 2021. Weblink
7 Kraftfahrliniengesetz §33.  
8 BGStG §19 Abs. 2–4 (Übergangsbestimmungen); Bundesministerium für Soziales: Barrierefreiheit. Weblink
9 Klagsverband: Übersicht Antidiskriminierungsgesetze Bund und Länder. Weblink
10 BGStG §9 (Rechtsfolgen), §14 Abs. 2 (Schlichtungsverfahren). Weblink
11 BGStG §13a (Verbandsklagerecht); BIZEPS: Das neue Verbandsklagerecht kurz erklärt. Weblink
12 Österreichischer Behindertenrat: 20 Jahre Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz: Jubiläum im Parlament. Mai 2026. Weblink
13 VCÖ: Wahl zur besten Bushaltestelle Österreichs. Wien: 2026. Weblink
14 Land Steiermark, RegioBus-Haltestellen (inkl. Förderungskriterien Wartehaus). Weblink
15 Land OÖ, Förderung von Maßnahmen der Gemeinden zur Verbesserung der Standards von Bushaltestellen. Weblink
16 Amt der NÖ Landesregierung: Bushaltestellen – Leitfaden für Gemeinden (Neuauflage 2021). Weblink

 

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