Zunehmend breitere Pkw verursachen vielfache Probleme

Von Katharina Jaschinsky (VCÖ - Mobilität mit Zukunft), Februar 2024

Obwohl der Pkw-Besetzungsgrad sinkt – von 1,37 Personen pro Pkw im Jahr 1990 auf 1,14 Personen pro Pkw im Jahr 20211 – werden Neuwagen zunehmend schwerer, länger und breiter. Während die durchschnittliche Fahrzeugbreite in Österreich im Jahr 2001 ohne Außenspiegel bei 171,6 cm lag, sind zwanzig Jahre später neu zugelassene Pkw durchschnittlich mit 181,1 cm bereits um fast zehn Zentimeter breiter.2 Damit liegt Österreich einen Zentimeter über dem EU-Durchschnitt. Das Tesla Model Y, das im Jahr 2023 am zweit häufigsten verkaufte Neuwagenmodell in Österreich, liegt mit einer Breite von 192 cm über dem Durchschnitt.3 Noch breiter sind beispielsweise Porsche Cayenne mit 198 cm und BMW X7 mit 200 cm – jeweils ohne Außenspiegel.4,5

Die Probleme, die mit den zunehmend größer und schwerer werdenden Pkw einhergehen, sind vielfältig: höherer Energieverbrauch6, höherer Ressourcenverbrauch7, mehr Platzverbrauch und dadurch weniger Raum für andere Verkehrsteilnehmende, mehr schädlicher Abrieb von Bremsen und Reifen8 sowie erhöhte Unfallgefahr für andere Verkehrsteilnehmende.9

Good Practice: Kleines, leichtes Auto in Japan

Der Trend zu immer größeren Pkw ist kein Naturgesetz. Das zeigen die sogenannten Kei-Cars, die sich in Japan immer größerer Beliebtheit erfreuen. „Kei“ kommt von „kei-jidōsha“ und bedeutet so viel wie „kleines, leichtes Auto“. Durch die kleinen Abmessungen – die Maximalbreite beträgt 1,48 Meter – sorgen die Kleinstwagen für einen deutlich geringeren Parkplatzbedarf. Steuervergünstigungen und weniger Maut fördern die Anschaffung dieser Pkw mit maximal 64 PS und vier Sitzplätzen. Da auch die Ausstattung der Fahrzeuge jener von größeren Pkw in nichts nachsteht, hat sich ein Kei-Car als das meistverkaufte Pkw-Modell Japans etabliert.10,11

Keine Anreize für kleine Pkw in der EU

Seit dem Jahr 1996 legt das EU-Recht einen einzigen gesetzlichen Grenzwert für die Breite aller Arten neuer Fahrzeuge fest, nämlich 255 cm.12 Die Begrenzung der Breite auf 255 cm wurde eingeführt, um die maximale Breite für neue Lastwagen, Busse und Reisebusse zu harmonisieren und zu verhindern, dass sie immer breiter werden. Mit anderen Worten konzentriert sich die Breitengrenze der EU-Fahrzeuge - damals wie heute - auf schwere Nutzfahrzeuge. Aktuell wird die „Weights- and Dimensions“-Richtlinie überarbeitet, um den Einsatz und die Produktion von emissionsfreien Lkw zu fördern.13 Im Rahmen der Überarbeitung dieser Richtlinie sollte die Möglichkeit einer zusätzlichen Klausel für die Regelung der Fahrzeugbreite von Pkw genutzt werden. Bisher wurde diese Chance aber nicht wahrgenommen.

Gesetzliche Maximalbreite für Pkw festlegen

Um dem Trend der immer größer werdenden Pkw und den damit einhergehenden Problemen, entgegen zu wirken, braucht es auch für Pkw eine „Weights- und Dimensions-Richtlinie“ auf EU-Ebene. Darin enthalten sollten auch Obergrenzen für die Motorstärke, sowohl für Einzelfahrzeuge sowie nach dem Vorbild der CO2-Grenzwerte für die von den Marken verkauften Neuwagenflotten geben. Für E-Pkw sollen darin auch kWh-Grenzwerte aufgenommen werden, damit bei Elektro-Autos nicht die gleichen Fehler begangen werden wie bei den Verbrenner-Pkw. Bei Letzteren haben Hersteller bereits in den 1990er Jahren das 3-Liter Auto versprochen, der reale Verbrauch ist heute aber rund doppelt so hoch. Aufgrund der immer größeren, schwereren und übermotorisierten Modelle wurden Effizienz-Gewinne bei den Motoren wieder zunichte gemacht.

Die EU-Kommission ist gefordert, für eine „Weights- und Dimensions“-Richtlinie für Pkw einen Initiativantrag einzubringen.  Da sechs von zehn Neuwagen auf Firmen oder andere juristische Personen zugelassen werden, braucht es bei der Firmenwagenbesteuerung Änderungen und Anreize, kleinere und schlankere Dienstwagen anzuschaffen.

Parkraumbewirtschaftung als Instrument auf regionaler Ebene

Auch Gemeinden und Städte können Anreize schaffen, damit kleine Pkw bevorzugt werden. Wie das funktioniert zeigt die Stadt Koblenz in Deutschland. Ab 1. März 2024 richtet sich die Höhe der Parkgebühr für Anrainerinnen und Anrainer nach der tatsächlich in Anspruch genommenen Straßenfläche multipliziert mit dem Jahresgrundbetrag in Höhe von 23,40 Euro. Der Großteil der Parkplätze in Koblenz ist nicht markiert, die Bepreisung nach tatsächlich verbrauchter Fläche ist relevant.14 Das Beispiel zeigt, dass neben einer seitens der EU vorgegebenen Maximalbreite für Pkw auch auf lokaler Ebene gegen die durch große Pkw verursachten Probleme vorgegangen werden kann.

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