Amsterdam streicht 11.200 Pkw-Abstellplätze

Foto: Brücke in Amsterdam, vor welcher mehrere Fahrräder stehen. Eine Fußgängerin überquert die Brücke.

In Amsterdam gab es im Jahr 2020 265.225 straßenbegleitende Pkw-Abstellplätze. In den engen Straßen und entlang der Grachten der historischen Altstadt wird ein großer Teil der Fahrzeuge im Straßenraum abgestellt. Über die Vergabe von Anwohnerparkausweisen regelt die Stadtverwaltung diese Form der Nutzung des öffentlichen Raums. Dieser Raum wird nun teilweise neu verteilt. Bis zum Jahr 2025 werden schrittweise 11.200 Anwohnerparkberechtigungen aufgehoben. Erreicht wird das durch Nutzen der natürlichen Fluktuation. Die aufgrund von Abmeldungen, Umzug oder Tod zurückgegebenen Anwohnerparkausweise werden nicht mehr neu vergeben. Die freigewordenen Flächen werden unter Beteiligung der Bevölkerung für mehr Grünraum, Rad-Abstellanlagen, Ladezonen, Radwege und breitere Gehwege genutzt werden. Als weitere Maßnahme zur Reduktion des Pkw-Verkehrs wurde im Jahr 2020 die Parkgebühr im Zentrum für alle ohne Anwohnerparkausweis von 5 Euro auf 7,50 Euro pro Stunde angehoben.

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VCÖ-Fachveranstaltung: Verkehrsberuhigte Innenstädte

Der Lärm des Straßenverkehrs belastet in Wien und Österreichs Städten mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern 750.000 Menschen, Verkehrsabgase sogar 1,4 Millionen, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt. Die von der Bundesregierung präsentierte StVO-Novelle wird es Städten ab kommendem Jahr ermöglichen, automationsunterstützte Zufahrtskontrollen einzuführen. Bei der am 23. Oktober 2025 online durchgeführten VCÖ-Fachveranstaltung wurden die Systeme in Bozen, Oslo und London vorgestellt.  

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Bild vom Fischmarkt in Oslo

VCÖ begrüßt Ermöglichung automationsunterstützter Zufahrtskontrolle durch StVO-Novelle

VCÖ (Wien, 16. Oktober 2025) – Der VCÖ begrüßt in einer ersten Reaktion die Ermöglichung der automatisationsunterstützten Zufahrtskontrolle, die von zahlreichen Städten für die Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen gefordert wurde. Automatisationsunterstützte Zufahrtskontrollen gibt es international bereits in zahlreichen Städten. Die Helmpflicht für unter 14-Jährige für Elektro-Fahrräder und unter 16-Jährige bei E-Scooter ist  gut, wichtig ist aber für die Verkehrssicherheit, dass einerseits das Tempo bei E-Scooter wie in Deutschland und der Schweiz auf 20 km/h gedrosselt wird und dass die zahlreichen Lücken im Radwegenetz rasch geschlossen werden. Zudem muss die Umsetzung der neuen Vorschriften für E-Scooter und für die zweirädigen Kleinkrafträder ohne Pedale im Sinne des Konsumentenschutzes mit entsprechend langen Übergangsfristen erfolgen.  

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