Amsterdam streicht 11.200 Pkw-Abstellplätze

Foto: Brücke in Amsterdam, vor welcher mehrere Fahrräder stehen. Eine Fußgängerin überquert die Brücke.

In Amsterdam gab es im Jahr 2020 265.225 straßenbegleitende Pkw-Abstellplätze. In den engen Straßen und entlang der Grachten der historischen Altstadt wird ein großer Teil der Fahrzeuge im Straßenraum abgestellt. Über die Vergabe von Anwohnerparkausweisen regelt die Stadtverwaltung diese Form der Nutzung des öffentlichen Raums. Dieser Raum wird nun teilweise neu verteilt. Bis zum Jahr 2025 werden schrittweise 11.200 Anwohnerparkberechtigungen aufgehoben. Erreicht wird das durch Nutzen der natürlichen Fluktuation. Die aufgrund von Abmeldungen, Umzug oder Tod zurückgegebenen Anwohnerparkausweise werden nicht mehr neu vergeben. Die freigewordenen Flächen werden unter Beteiligung der Bevölkerung für mehr Grünraum, Rad-Abstellanlagen, Ladezonen, Radwege und breitere Gehwege genutzt werden. Als weitere Maßnahme zur Reduktion des Pkw-Verkehrs wurde im Jahr 2020 die Parkgebühr im Zentrum für alle ohne Anwohnerparkausweis von 5 Euro auf 7,50 Euro pro Stunde angehoben.

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VCÖ: Schere zwischen Stadt und Land geht bei Autobesitz weiter auseinander

VCÖ (Wien, 29. November 2024) – Beim Pkw-Besitz ist die Schere zwischen Stadt und Land im Vorjahr weiter auseinandergegangen. Während mit Ausnahme von Eisenstadt in allen Landeshauptstädten die Anzahl der Pkw im Verhältnis zur Bevölkerungszahl zurückgegangen ist, hat sie in fast allen Bezirken zugenommen, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt. Pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner ist Wien-Margareten Österreichs Bezirk mit der niedrigsten Anzahl an Pkw, der Bezirk Waidhofen an der Thaya jener mit der höchsten Anzahl. Die Mobilitätsorganisation VCÖ sieht die Bundesregierung und Bundesländer gefordert, das öffentliche Mobilitätsangebot zu verbessern.

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Foto: Wohnhäuser, bei welchen zahlreiche Autos parken

VCÖ: Große Unterschiede zwischen den Bundesländern bei Pkw-Stellplatzvorgaben

VCÖ (Wien, 15. November 2024) – Bei den Stellplatzverordnungen für Pkw gibt es zwischen den Bundesländern große Unterschiede, wie eine aktuelle VCÖ-Untersuchung zeigt. Acht Bundesländer schreiben eine Mindestanzahl von Pkw-Stellplätzen vor, nur drei Bundesländer haben Höchstgrenzen. Einzelne Städte und Gemeinden haben bereits zeitgemäße Anpassungen gemacht und berücksichtigen beispielsweise die Nähe zum Öffentlichen Verkehr. Damit können auch die Kosten für Wohnbau und Wohnen reduziert werden, betont der VCÖ und fordert eine Reform der Stellplatzvorgaben.  

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