Aufbruch in der Mobilität - 30. VCÖ-Mobilitätspreis gestartet

Der 30. VCÖ-Mobilitätspreis ist den großen Veränderungen im Verkehrsbereich gewidmet und steht unter dem Motto „Aufbruch in der Mobilität“.

Der Verkehrsbereich steht am Anfang von mehreren Transformationsprozessen: Weg vom Verbrennungsmotor hin zu emissionsfreien Antrieben, weg von der autozentrierten zur multimodalen Mobilität, weg vom Privatbesitz an Verkehrsmitteln hin zu Sharing. In der sich verschärfenden Klimakrise spielt die Verkehrswende eine zentrale Rolle. „Heute ist der Verkehr der größte Verursacher klimaschädlicher Emissionen, morgen soll Verkehr der Antrieb für Verbesserungen am Weg zum Klimaziel sein. Statt Gesundheitsprobleme zu verursachen, soll Mobilität die Gesundheit stärken, statt die Lebensqualität durch Lärm und Abgase einzuschränken, soll das Verkehrssystem zu mehr Lebensqualität beitragen“, weist VCÖ-Geschäftsführer Willi Nowak auf die Chancen durch die Veränderung hin. Es gilt heute den Boden zu bereiten für eine nachhaltige und sozial gerechte Mobilität von morgen und übermorgen.

Gesucht sind beim VCÖ-Mobilitätspreis Projekte und Konzepte, die die Transformation zu einem klimaverträglichen und sozial gerechten Verkehrssystem unterstützen und beschleunigen. Österreichs größter Wettbewerb für nachhaltige Mobilität, der in Kooperation mit dem Klimaschutzministerium und den ÖBB vergeben wird, legt im Jahr 2021 Schwerpunkte auf bewegungsaktive Mobilität, infrastrukturelle Lösungen und Maßnahmen zur Entsiegelung des Bodens, Öffentlichen Verkehr, Digitalisierung und klimaverträgliche Transformation im Güterverkehr. Unternehmen, Start Ups, Gemeinden und Städte, Universitäten und Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, Schulen sowie Vereine und Initiativen sind aufgerufen, ihre Projekte und Konzepte beim VCÖ-Mobilitätspreis einzureichen. Auch internationale Projekte können eingereicht werden.

Einreichschluss ist der 1. Juni 2021.
Einreichungen sind möglich unter: www.vcoe.at/mobilitaetspreis
Weitere Informationen unter +43-(0)1-893 26 97 oder mobilitaetspreis@vcoe.at

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Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

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Gemeinde setzt Maßnahmenbündel für Mobilität um

Bereits im Jahr 2014 setzte die Marktgemeinde Wolfurt in Vorarlberg erstmals in Österreich eine Begegnungszone auf einer Landesstraße im Ortszentrum um. Weitere kamen bei einem Kindercampus sowie einem Wohngebiet dazu. Regelmäßig gibt es Jobrad- und Rad-Service-Aktionen für Gemeindebedienstete.

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