Aus der Forschung – Anton Amann

„Unser Verkehrssystem schränkt die Mobilität älterer Menschen ein“

Porträtfoto von Anton Amann
Anton Amann, Soziologe und Altersforscher

„Unangefochten ist die Tatsache, dass zur Lebensqualität im Alter möglichst uneingeschränkte Mobilität gehört. Die aber wird gerade für ältere Menschen vielfach behindert – durch verkehrstechnische Bedingungen, durch die Gesundheit, aber auch durch Vorurteile. Für Deutschland ist belegt, dass ältere Verkehrsteilnehmende in Typen unterteilt werden können: von hoch mobil und allgemein sehr zufrieden über ein mittleres und ein geringeres Maß an Mobilität und Zufriedenheit bis hin zu sehr geringer Mobilität und extremer Unzufriedenheit. Als Problem für die Zukunft gilt, dass die Kluft zwischen dem ersten und dem letzten Typus größer werden wird. Gründe sind die Zunahme der Dichte und der Geschwindigkeit des Straßenverkehrs. Doch die subjektiven Probleme, die ältere Menschen im Straßenverkehr haben, bedeuten auch für Jüngere oft Schwierigkeiten: zu kurze Ampelschaltungen für Gehende, schneller und aggressiver Verkehr, Nichtbeachten des Fußgängervorrangs beim Abbiegen durch Autofahrende und ähnliche Faktoren.“

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Tempo 30 als Regel statt Ausnahme

In der belgischen Hauptstadt Brüssel gilt seit 1. Jänner 2021 auf fast allen Straßen Tempo 30 als Regel und nicht als Ausnahme.

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Foto: Tafel an einer Straße in Brüssel, welche auf das Tempo 30-Limit hinweist. Im Hintergrund kann man ein Auto erkennen.

VCÖ begrüßt Ermöglichung der Auto-Beschlagnahme bei Extremrasern

VCÖ (Wien, 5. Dezember 2022) – Was in Italien, der Schweiz oder Dänemark bereits umgesetzt ist, wird der Exekutive künftig auch in Österreich möglich sein: Das Fahrzeug von Extremrasern zu beschlagnahmen. Die Mobilitätsorganisation VCÖ sieht darin einen Schritt, um die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer vor Extremrasern besser zu schützen. Jedoch ist aus Sicht des VCÖ die Grenze, ab der das Fahrzeug beschlagnahmt werden kann, zu hoch angesetzt. Der VCÖ fordert, dass ein Teil der Einnahmen aus der Versteigerung beschlagnahmter Fahrzeuge für Gemeinden zur Finanzierung von Discobussen und Anrufsammeltaxis zweckgewidmet werden.

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Foto: Sarah Duit