Aus der Forschung - Astrid Gühnemann

Viele Argumente sprechen für Reduktion der Höchstgeschwindigkeit innerorts

Astrid Gühnemann, Leiterin des Instituts für Verkehrswesen, Universität für Bodenkultur Wien

„Für eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeiten innerorts, aber auch auf Autobahnen und sonstigen Freilandstraßen sprechen viele Argumente: Geringere Geschwindigkeiten reduzieren Energieverbrauch, Anzahl und Schwere von Unfällen, Verkehrslärm und Emissionen von Treibhausgasen und anderen Schadstoffen. Tempo 30 statt 50 innerorts verringert den Geschwindigkeitsunterschied zwischen Autos und Öffis und dem Fahrrad und erhöht die empfundene Sicherheit der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Dies verbessert die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum, macht aktive Mobilität attraktiver und trägt so zusätzlich zur Erreichung von Klimazielen und zur Verbesserung der Gesundheit bei. Daher fordern auch international zum Beispiel die Weltgesundheitsorganisation WHO und viele Kommunen bereits jetzt 30 Stundenkilometer als Regelgeschwindigkeit für lebenswerte Städte und Gemeinden.“

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VCÖ: Zahl der tödlichen Fußgängerunfälle im Vorjahr gestiegen - fast zwei Drittel der Todesopfer waren ältere Menschen

VCÖ (Wien, 8. Jänner 2026) – 53 Fußgängerinnen und Fußgänger kamen im Vorjahr in Österreich bei Verkehrsunfällen ums Leben, um fünf mehr als im Jahr 2024, macht die Mobilitätsorganisation VCÖ aufmerksam. 33 Todesopfer waren 65 Jahre oder älter. 85 Prozent der tödlichen Unfälle älterer Fußgängerinnen und Fußgänger ereigneten sich im Ortsgebiet. Der VCÖ fordert verstärkte Maßnahmen für ein seniorengerechtes und fehlertolerantes Verkehrssystem mit mehr Verkehrsberuhigung und mehr Tempo 30 statt 50.

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VCÖ zu Kfz-Pickerl: Autos sollten ab sieben Jahren jährlich überprüft werden

VCÖ (Wien, 3. Dezember 2025) - Bei der §57a-Begutachtung wird die Verkehrssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit eines Fahrzeugs überprüft. Die Bundesregierung möchte die Intervalle für das "Pickerl" von 3-2-1 auf 4-2-2-2-1 verlängern. Die Verlängerung des ersten Prüfintervalls von drei auf vier Jahre ist in Ordnung. Dass aber künftig jährliche Überprüfungen erst für Pkw, die älter als zehn Jahre sind, vorgeschrieben sind, ist aus Sicht der Mobilitätsorganisation VCÖ sowohl für die Verkehrssicherheit als auch für die Luftqualität problematisch.

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