Aus der Forschung - Astrid Gühnemann

Viele Argumente sprechen für Reduktion der Höchstgeschwindigkeit innerorts

Astrid Gühnemann, Leiterin des Instituts für Verkehrswesen, Universität für Bodenkultur Wien

„Für eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeiten innerorts, aber auch auf Autobahnen und sonstigen Freilandstraßen sprechen viele Argumente: Geringere Geschwindigkeiten reduzieren Energieverbrauch, Anzahl und Schwere von Unfällen, Verkehrslärm und Emissionen von Treibhausgasen und anderen Schadstoffen. Tempo 30 statt 50 innerorts verringert den Geschwindigkeitsunterschied zwischen Autos und Öffis und dem Fahrrad und erhöht die empfundene Sicherheit der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Dies verbessert die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum, macht aktive Mobilität attraktiver und trägt so zusätzlich zur Erreichung von Klimazielen und zur Verbesserung der Gesundheit bei. Daher fordern auch international zum Beispiel die Weltgesundheitsorganisation WHO und viele Kommunen bereits jetzt 30 Stundenkilometer als Regelgeschwindigkeit für lebenswerte Städte und Gemeinden.“

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VCÖ: StVO-Novelle tritt am 1. Juli in Kraft – In Gemeinden und Städten wird Tempo 30 leichter umsetzbar

VCÖ (Wien, 30. Juni 2024) – Am Montag, dem 1. Juli, tritt die 35. StVO-Novelle in Kraft. Damit wird es leichter, in Gemeinden und Städten Tempo 30 umzusetzen. Die Mobilitätsorganisation VCÖ begrüßt die StVO-Novelle als wichtigen Schritt für mehr Verkehrssicherheit für die Bevölkerung in den Gemeinden und Städten. Im Vorjahr kamen in Österreich bei Verkehrsunfällen im Ortsgebiet 95 Menschen ums Leben, 27.178 Menschen wurden verletzt. Tempo 30 statt 50 halbiert den Anhalteweg, reduziert die Anzahl und die Schwere der Unfälle, stellt der VCÖ fest.

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Vom letzten Kilometer bis zur schweren Fracht

Bikesharing wird immer populärer, österreichweit gibt es zunehmend mehr Angebote – auch für Lastenräder. Sie ersetzen in vielen Fällen kurze Autofahrten und werden von Einheimischen genauso genutzt wie von Gästen.

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