Aus der Forschung - Astrid Gühnemann

Viele Argumente sprechen für Reduktion der Höchstgeschwindigkeit innerorts

Astrid Gühnemann, Leiterin des Instituts für Verkehrswesen, Universität für Bodenkultur Wien

„Für eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeiten innerorts, aber auch auf Autobahnen und sonstigen Freilandstraßen sprechen viele Argumente: Geringere Geschwindigkeiten reduzieren Energieverbrauch, Anzahl und Schwere von Unfällen, Verkehrslärm und Emissionen von Treibhausgasen und anderen Schadstoffen. Tempo 30 statt 50 innerorts verringert den Geschwindigkeitsunterschied zwischen Autos und Öffis und dem Fahrrad und erhöht die empfundene Sicherheit der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Dies verbessert die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum, macht aktive Mobilität attraktiver und trägt so zusätzlich zur Erreichung von Klimazielen und zur Verbesserung der Gesundheit bei. Daher fordern auch international zum Beispiel die Weltgesundheitsorganisation WHO und viele Kommunen bereits jetzt 30 Stundenkilometer als Regelgeschwindigkeit für lebenswerte Städte und Gemeinden.“

Zurück zur Übersicht

VCÖ: Öffi-Angebot in Österreichs 124 regionalen Zentren weist große Unterschiede auf

VCÖ (Wien, 10. November 2023) – Während in 20 der 124 regionalen Zentren Österreichs mehr als 150 Züge pro Werktag halten, sind zwölf regionale Zentren gar nicht mit der Bahn erreichbar, wie eine aktuelle VCÖ-Studie zeigt. Gegenüber dem Jahr 2019 ist in 90 regionalen Zentren die Zahl der Zughalte gestiegen. Mit Linienbussen sind alle regionalen Zentren erreichbar, in jedem dritten gibt es ein Mikro-ÖV Angebot. Die Mobilitätorganisation VCÖ fordert mehr öffentliche Verkehrsverbindungen für die Regionen sowie eine Rad-Infrastruktur-Offensive, da auch in den Regionen viele Alltagswege kurz sind. Bis zum Jahr 2030 soll eine flächendeckende Mobilitätsgarantie in Österreich umgesetzt werden.  

Mehr dazu

Gesetz für lückenloses Radwegnetz in der Schweiz

Mit dem Inkrafttreten des Schweizer Veloweggesetzes mit 1. Jänner 2023 sind die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Pläne für Radwegnetze vorzulegen – und zwar sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr. Für beide Kategorien ist eine ausreichende Trennung vom Kfz-Verkehr vorzusehen.

Mehr dazu
Bild eines Fahrrads