Aus der Forschung - Daniela Haluza

Verkehrsberuhigung verbessert die Lebensqualität in urbanen Gebieten

Porträtfoto von Daniela Haluza
Daniela Haluza, Zentrum für Public Health, Medizinische Universität Wien

„In meiner umweltmedizinischen Forschung zu Stadtplanung und Gesundheit erlebe ich deutlich, wie verkehrsberuhigende Maßnahmen die Lebensqualität in urbanen Gebieten verbessern können. Sichere Straßen sind gesund: Sie fördern nachhaltig körperliche Aktivität und soziale Interaktion. Wenn der Autoverkehr reduziert und sichere Wege für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende geschaffen werden, sinkt nicht nur die Unfallhäufigkeit, sondern auch die Lärmbelastung und die Luftverschmutzung. Dies hat direkte positive Effekte auf die körperliche Gesundheit, indem Atemwegserkrankungen und Stress nachweisbar gemindert werden. Menschen bewegen sich mehr und genießen die körperliche Aktivität, was das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen senkt. Psychologisch bieten solche Maßnahmen ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit und fördern soziale Interaktionen, da öffentliche Räume attraktiver werden. Ergebnisse sind ein reduzierter Stresslevel, eine höhere Lebensqualität und ein starkes Gemeinschaftsgefühl. Diese städtischen Maßnahmen tragen somit maßgeblich zum Wohlbefinden der Bewohnerinnen und Bewohner bei und kommen uns allen zugute!“

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Grüne Lunge statt Beton

Im Zentrum von Wels entsteht ein groß angelegtes Entsiegelungsprojekt, bei dem über 33.000 Quadratmeter versiegelte Fläche in eine Grünanlage umgewandelt werden – bis zum Sommer 2026 soll ein „Central Park“ für die 65.000-Personen Stadt entstehen. Wo bisher alte Messehallen und versiegelte Abstellflächen waren, soll ein Freiraum mit Wald- und Wasserspielplatz, Sportanlagen sowie eine Liege- und Freizeitwiese entstehen.

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Widmungsgewinne für Entsiegelungsprojekte nutzen

Wird ein Grundstück von Grün- in Bauland umgewidmet, entsteht ohne Zutun der Eigentümerinnen und Eigentümer eine beträchtliche Wertsteigerung. Sowohl aus Gründen der Fairness, als auch der Raumplanung verpflichtet das Schweizer Raumplanungsgesetz alle Kantone zur Einhebung einer „Mehrwertabgabe“ von mindestens 20 Prozent.

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