Aus der Praxis - Heinz Högelsberger

„Es braucht eine gesetzliche Verpflichtung“

Porträtfoto von Heinz Högelsberger
Heinz Högelsberger, Arbeiterkammer Wien

„Will eine Firma erweitern und beispielsweise eine neue Halle bauen, so fällt ihr begehrlicher Blick oft auf die Parkplätze. Das ist die klassische Situation, in der Unternehmen betriebliches Mobilitätsmanagement für sich entdecken. Denn die Erfahrung zeigt: Wo es Parkplätze billig bis gratis gibt, wirken diese wie ein Magnet. Es darf aber nicht von Zufälligkeiten abhängen, ob es Mobilitätsmanagement gibt oder nicht. Betriebe können sich schließlich ihren Standort aussuchen; deren Beschäftigte jedoch nicht. Es liegt in der unternehmerischen Verantwortung, für eine möglichst ökologische, stressfreie und kostengünstige Anreise ihrer Arbeitnehmenden sowie Kundinnen und Kunden zu sorgen. Daher fordert die AK eine gesetzliche Verpflichtung zum betrieblichen Mobilitätsmanagement für alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten.“

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VCÖ: Einseitige Erhöhung des Sachbezugs bei Elektro-Firmenwagen ist kontraproduktiv

VCÖ (Wien, am 5. Juni 2026) – Während für die private Nutzung von Elektro-Firmenwagen ab dem Jahr 2027 erstmals ein Sachbezug eingeführt wird, wird der bereits bestehende Sachbezug für Verbrenner-Firmenwagen nicht erhöht. Damit sinkt der Anreiz für die Anschaffung von Elektroautos als Firmenwagen, was für die Energie- und Klimaziele kontraproduktiv ist. Die Zahl der privat genutzten Firmenwagen hat sich seit dem Jahr 2014 auf rund 198.000 im Vorjahr fast verdoppelt, informiert der VCÖ. Der VCÖ fordert eine Erhöhung des Sachbezugs für Verbrenner-Firmenwagen im Ausmaß des neuen Sachbezugs für E-Pkw sowie die Abschaffung der Deckelung des Sachbezugs.

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