Aus der Forschung – Ilil Beyer Bartana

„Mehr Platz für aktive Mobilität führt zu mehr Nutzung“

Porträtfoto von Ilil Beyer Bartana
Ilil Beyer Bartana, Mobilitätsexpertin und Verkehrsplanerin, Umweltbundesamt

Damit Menschen aktiv mobil sein können und wollen, braucht es Raum. Dafür ist es notwendig, den öffentlichen Raum grundlegend neu zu denken und die Dominanz des Autoverkehrs und dessen negative Auswirkungen wie Schadstoffe, Lärm und mangelnde Sicherheit für aktiv Mobile zu reduzieren. Während Pkw derzeit den Straßenraum prägen, müssen Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrende oft mit Restflächen auskommen. Nach dem Motto „Angebot schafft Nachfrage“ führt mehr Platz für aktive Mobilitätsformen – etwa durch Parkplatzumwidmung oder Fahrbahnrückbau – nachweislich zu mehr Nutzung. Für die ideale Kombination von Rad und Öffentlichem Verkehr ist eine nahtlose Infrastrukturkette erforderlich. Dazu zählen sichere, wettergeschützte Abstellanlagen und durchgängig attraktive Routen zu Knotenpunkten des Öffentlichen Verkehrs. Fehlende Sharing-Angebote oder komplizierte Mitnahmeregelungen wirken hingegen abschreckend. Ziel ist ein Gesamtangebot, das eine echte Alternative zum Pkw bietet, sodass Wege möglichst unkompliziert zurückgelegt werden können.

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VCÖ: Öffi-Angebot in Österreichs 124 regionalen Zentren weist große Unterschiede auf

VCÖ (Wien, 10. November 2023) – Während in 20 der 124 regionalen Zentren Österreichs mehr als 150 Züge pro Werktag halten, sind zwölf regionale Zentren gar nicht mit der Bahn erreichbar, wie eine aktuelle VCÖ-Studie zeigt. Gegenüber dem Jahr 2019 ist in 90 regionalen Zentren die Zahl der Zughalte gestiegen. Mit Linienbussen sind alle regionalen Zentren erreichbar, in jedem dritten gibt es ein Mikro-ÖV Angebot. Die Mobilitätorganisation VCÖ fordert mehr öffentliche Verkehrsverbindungen für die Regionen sowie eine Rad-Infrastruktur-Offensive, da auch in den Regionen viele Alltagswege kurz sind. Bis zum Jahr 2030 soll eine flächendeckende Mobilitätsgarantie in Österreich umgesetzt werden.  

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Gesetz für lückenloses Radwegnetz in der Schweiz

Mit dem Inkrafttreten des Schweizer Veloweggesetzes mit 1. Jänner 2023 sind die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Pläne für Radwegnetze vorzulegen – und zwar sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr. Für beide Kategorien ist eine ausreichende Trennung vom Kfz-Verkehr vorzusehen.

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Bild eines Fahrrads