Aus der Forschung: Jürgen Zajicek

»Die Potenziale der Verkehrswende nützen«

Die Potenziale der Verkehrswende nützen

Die Potenziale der Verkehrswende können nur in Kombination mit einer Verlagerung von den heute meist auf der Straße stattfindenden Transporten auf die Schiene oder das Schiff voll ausgeschöpft werden. Dabei sollen E-Fahrzeuge die Verteil- und Zubringerfahrten – bis 300 Kilometer – zu den leistungsfähigen,´umweltverträglichen Langstreckentransporten übernehmen. Die Automatisierung im Transport und in der Logistik kann entscheidend dazu betragen, Prozesse bei umweltverträglichen Verkehrsträgern zu optimieren und damit deren Konkurrenzfähigkeit zu steigern. Damit kann eine entscheidende Verkehrsverlagerung auf die Schiene erreicht werden. Automatisierung und Digitalisierung werden unsere Arbeitswelt verändern. So werden sich die Berufsbilder im Verkehr und Transport durch Unterstützung eines höheren Automatisierungsgrades von den „lenkenden“ beziehungsweise „führenden“ Tätigkeitenhin zu den „überwachenden“ beziehungsweise „servicierenden“ Aufgaben verlagern. Mit zunehmender Automatisierung werden sich zudem Jobprofile ändern. Dies geht nicht zwangsläufig mit einer Reduktion an Arbeitsplätzen einher. Vielmehr werden sich Qualifikationsprofile verschieben und dadurch neue Jobs entstehen.

Foto: Wilke A

Jürgen Zajicek

Austrian Institute of Technology (AIT) 

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E-Retrofitting ermöglicht die Umrüstung von Benzin- und Dieselfahrzeugen auf Elektro-Antrieb

In Frankreich gibt es seit dem Jahr 2020 ein Gesetz, das Bedingungen für die standardisierte Umrüstung von Kraftfahrzeugen auf Batterie- oder Brennstoffzellen-Elektro-Antrieb festlegt. Professionelle Anbieter können so ihre Umbausätze für konkrete Fahrzeug-Modelle als Prototypen behördlich genehmigen lassen. Erste Anbieter für dieses „E-Retrofitting“ sind inzwischen am Markt.

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Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

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