Aus der Forschung – Klaus Weyerstraß

„Klimaziele und angespannte Budgets erfordern Konzentration auf den Erhalt der Infrastruktur“

Porträtfoto von Klaus Weyerstraß
Klaus Weyerstraß, Ökonom am Institut für Höhere Studien (IHS), Bereiche Konjunktur, Wachstum und öffentliche Finanzen

„Der Erhaltungszustand vieler Landesstraßen und zum Teil auch Gemeindestraßen ist jetzt schon schlecht, vor allem die dringend notwendige Sanierung von Brücken und Tunneln wird hohe Kosten verursachen. Dazu kommen noch durch Extremwettereignisse verursachte zusätzliche Ausgaben. Was bedeuten die steigenden Kosten für Straßenerhaltung aus budgetärer Sicht? In Zeiten einer schwachen Konjunktur und damit einer nur schwachen Entwicklung der Einnahmen von Ländern und Gemeinden aus den Ertragsanteilen und der Kommunalsteuer müssen die Länder und Gemeinden bei den Ausgaben zurückhaltend agieren. Die Kosten für Erhalt und Ausbau der Fernstraßen werden durch die Mauterlöse der Asfinag gedeckt. Die Asfinag ist nicht Teil des Staatssektors, weshalb ihre Ausgaben keine direkten budgetären Auswirkungen haben. Anders ist das mit den Landes- und Gemeindestraßen. In den Jahren 2022 und 2023 sind die Baukosten stark gestiegen, was auch zu höheren Ausgaben im Straßenbau geführt hat. Andererseits führen auch Vernachlässigungen von Investitionen in den Erhalt von Straßen und Brücken zu hohen Kosten durch Staus und damit verbundene Zeitverluste und Umweltbelastungen, wenn lange Umwege nötig werden. Daher sind Investitionen in den Erhalt der Straßeninfrastruktur unerlässlich. Gleichzeitig ist zu beachten, dass die Erreichung der Klimaziele nur mit einer Verringerung des Kfz-Verkehrs und einem Ausbau des Öffentlichen Verkehrs erreicht werden kann. Internationale Studien belegen, dass das Angebot neuer Straßen zusätzlichen Verkehr generiert. Die Klimaziele und die angespannten öffentlichen Budgets erfordern daher die Konzentration auf den Erhalt der Infrastruktur. Neubau sollte sich auf absolut notwendige Lückenschlüsse beschränken“

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VCÖ fordert verbindliche Sektorziele im Klimagesetz und raschere Umsetzung der Maßnahmen

VCÖ (Wien, 29. Oktober 2026) – So positiv das Bekenntnis zur Klimaneutralität Österreichs im Jahr 2040 ist, so negativ sind die fehlenden verbindlichen Sektorziele, stellt die Mobilitätsorganisation VCÖ in ihrer Stellungnahme zum Klimagesetz fest. Auch kommt der erste Klimafahrplan zu spät. Schon im Jahr 2025 hat Österreich die von der EU erlaubte Höchstmenge an Treibhausgasen überschritten. Bis zum Jahr 2030 müssen Österreichs Treibhausgas-Emissionen insgesamt um rund zwölf Millionen Tonnen sinken, doch der erste Klimafahrplan mit konkreten Maßnahmen muss erst Ende 2027 vorliegen. Je länger beim Klimaschutz im Verkehr gebremst wird, umso teurer wird die Erdölabhängigkeit für Bevölkerung und Wirtschaft. Der VCÖ fordert daher mehr Tempo bei der Reduktion des Treibstoffverbrauchs in Österreich.

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Foto: Th. Reinhardt pixelio.de