Aus der Forschung – Martin Fellendorf

„Die Reisezeit von Tür zu Tür ist der wichtigste Faktor“

Porträtfoto von Martin Fellendorf
Martin Fellendorf, Professor für Straßen- und Verkehrswesen, TU Graz

Wichtigster Faktor bei der Verkehrsmittelentscheidung zwischen Kraftfahrzeug und Öffentlichem Verkehr ist zweifellos weiterhin die Tür-zu-Tür Reisezeit im Pendelverkehr. Wenn hier das Reisezeitverhältnis zu Lasten des Öffentlichen Verkehrs steigt, hat es der Öffentliche Verkehr schwer. Das bedeutet, immer wenn sowohl Quelle als auch Ziel der Fahrt in der Nähe eines guten Schienenverkehrsangebots liegen, können hohe Anteile des Öffentlichen Verkehrs realisiert werden. Sowohl Wohnraum als auch die Arbeitsplätze müssen gut mit dem Öffentlichen Verkehr erreichbar sein und über eine ausreichende Dichte verfügen. Diese hohen Siedlungsdichten verbunden mit einem attraktiven S-Bahnangebot (kurze Reisezeiten, hohe Taktdichte maximal 15 Minuten) sind zum Beispiel auf der Südbahn Richtung Wien oder auf der Achse Leibnitz-Graz gegeben mit entsprechend hohen Anteilen des Öffentlichen Verkehrs. Auf Achsen mit vergleichbarer Taktdichte und kurzen Reisezeiten zwischen den Haltestellen aber fehlenden Siedlungsdichten rund um die Haltestellen ist der Anteil des Öffentlichen Verkehrs spürbar geringer.

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VCÖ zu Spritpreisbremse: Österreich braucht rasch eine Spritverbrauchsbremse!

VCÖ (Wien, 30. April 2026) – Die Spritpreisbremse reicht nicht aus. Angesichts drohender Lieferengpässe fordert die Mobilitätsorganisation VCÖ die rasche Umsetzung von Maßnahmen, die den Spritverbrauch reduzieren. Eine Reduktion des Verbrauchs von sieben auf sechs Liter Diesel wirkt so, als würde der Spritpreis von 1,95 auf 1,67 Euro sinken, eine Reduktion auf fünf Liter wie eine Reduktion des Dieselpreises von 1,95 auf 1,39 Euro, verdeutlicht der VCÖ.  

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Grafik: Zapfhahn auf weißen Hintergrund, aus welchem ein Tropfen Treibstoff tropft

VCÖ: Vieles neu macht der Mai bei E-Scooter, E-Bikes, Klimaticket und automatisierte Zufahrtskontrollen

VCÖ (Wien, 29. April 2026) – Mit 1. Mai tritt die 36. StVO-Novelle in Kraft, die einige Neuerungen bringt. So müssen E-Scooter mit Blinkern, Lichtanlage und Klingel ausgerüstet sein. Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr gilt eine Helmpflicht für das Fahren mit E-Scootern, für das Fahren mit E-Bikes gilt diese bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Zudem können Städte nun kamerabasierte Zufahrtskontrollen einführen. Europaweit haben bereits rund 500 Städte kamerabasierte Zufahrtskontrollen, wie eine aktuelle VCÖ-Untersuchung zeigt. Und es gibt neu ein zweimonatiges Schnupper-Klimaticket für das Fahren mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Österreich.

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