Aus der Forschung - Sandra Wegener

Gesunde Bewegung als Arbeitszeit

Sandra Wegener: Universität für Bodenkultur Wien, Institut für Verkehrswesen

Sind Arbeitswege, die weder der Freizeit noch der Arbeitszeit hinzugerechnet werden, nur ein notwendiges Übel? Persönlicher Nutzen entsteht, wenn die Pendelzeit sinnvoll genutzt oder Gesundheit und Wohlbefinden unterstützt werden können. Im Projekt „Active2work“ wurde die Idee, einen Teil der Arbeitswegzeit zur Arbeitszeit zu zählen, wenn er bewegungsaktiv zurückgelegt wird, untersucht. Aus volkswirtschaftlicher Sicht macht es, aufgrund des zu erwartenden Gesundheitsnutzens, Sinn, diese Diskussion zu führen. Für Unternehmen bedeutet die Umsetzung allerdings – ohne Unterstützung – zusätzliche Kosten. Um den Pkw-Pendelverkehr zugunsten bewegungsaktiver Mobilität einzudämmen, empfiehlt es sich, ein Maßnahmenpaket für betriebliches Mobilitätsmanagement mit diversen Anreizen – finanzielle, infrastrukturelle, zeitliche – zu schnüren, um aktiv mobil oder mit dem Öffentlichen Verkehr zur Arbeit zu kommen.

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Fahrradstädte sind für Kinder gut

Den Zusammenhang zwischen Radfahren und der Entwicklung von Kleinkindern unter drei Jahren analysiert die Studie „Cycling Cities for Infants, Toddlers & Caregivers”, die die internationale Fahrrad-Organisation BYCS mit Sitz in Amsterdam im Jahr 2020 gemeinsam mit der Bernard van Leer Foundation veröffentlicht hat.

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Foto: Eine radfahrende Famile gibt an einer Kreuzung ein Handzeichen

Jeder 4. Fußgängerunfall auf einem Schutzweg – starker Anstieg der Schutzwegunfälle in der dunklen Jahreszeit

VCÖ (Wien, 2. Dezember 2022) – Die Zahl der Schutzwegunfälle ist zwar in den vergangenen zwei Jahren zurückgegangen, ist aber nach wie vor hoch, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse zeigt. Im Vorjahr passierten 28 Prozent der Verkehrsunfälle, bei denen Fußgängerinnen und Fußgänger angefahren und verletzt wurden, auf Schutzwegen. In der dunklen Jahreszeit nimmt der Anteil der Schutzwegunfälle stark zu, die meisten Schutzwegunfälle gab es im Vorjahr im Dezember. Der VCÖ erinnert an die Straßenverkehrsordnung: Lenkende eines Fahrzeugs dürfen sich „einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann“. Der VCÖ fordert zum Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger mehr Verkehrsberuhigung und Tempo 30 statt 50 im Ortsgebiet.

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Foto: Sarah Duit