Aus der Forschung - Sibylla Zech und Elias Grinzinger

Verkehrsberuhigung ist Mobilitätsbelebung in Stadt und Land

Sibylla Zech und Elias Grinzinger, TU Wien – Forschungsbereich Regionalplanung und Regionalentwicklung / land.mobil:LAB

„Verkehrsberuhigung ist Mobilitätsbelebung, im städtischen und ganz besonders im ländlichen Raum. Weniger Autoverkehr bedeutet mehr und sichere Mobilität für die Menschen, die vor Ort leben, arbeiten, einkaufen, zu Gast sind und Zeit verbringen. Dorfstraßen und Dorfplätze werden zu aktiven Mobilitätsräumen, wenn sie zum Gehen und Radfahren, zum schnellen Schritt auf kurzen Wegen und zum Schlendern und sich hallo Sagen, einladen. Barrierefrei und nachhaltig in den Straßen und Gassen unserer Dörfer unterwegs sein zu können, ist für  viele Mobilitätsbedürfnisse noch nicht ausreichend möglich, etwa für Menschen, die mit Kinderwagen, Rollstuhl, Gehhilfen, Lastenrad, Transportwagerl, Taschen oder Trolley  unterwegs sind. Hier braucht es noch viel mehr Aufmerksamkeit. Verkehrsberuhigung ist ein essenzieller Baustein zur Stärkung der Ortskerne, der Baukultur und der Lebensqualität am Land. Zersiedelung wiederum untergräbt diese Qualität, weil sie lange Wege bedingt. Wichtig ist daher eine flächensparende Siedlungsentwicklung, die auf vorhandene Zentren fokussiert und kurze Wege ermöglicht.“

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Tempo effektiv reduzieren – braucht es mehr Kontrollen?

Im Jahr 2023 starben in Österreich wegen nicht angepasster Geschwindigkeit 108 Menschen, um 29 Prozent mehr als im Jahr davor. Je schneller gefahren wird, desto länger ist der Anhalteweg und desto höher sind Unfallrisiko und Schwere der Unfälle. Niedrigere Geschwindigkeiten sind eine zentrale Maßnahme, um die Zahl der Verletzten und Getöteten im Straßenverkehr zu reduzieren. Das bloße Aufstellen von Schildern mit niedrigeren Tempolimits alleine erhöht die Verkehrssicherheit allerdings noch nicht – es braucht auch Maßnahmen, die die Einhaltung der Tempolimits sicherstellen.

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Foto: Spencer Imbrock, unsplash

VCÖ-Fachveranstaltung: Pkw-Stellplatzverpflichtung reformieren – aber wie?

Während Bauträger zwar in ganz Österreich gesetzlich gezwungen sind, Pkw-Stellplätze zu bauen, gibt es keine verpflichtenden Vorgaben für die Anbindung an den Öffentlichen Verkehr oder die Bereitstellung von Sharing-Angeboten. Die Pkw-Stellplatzverordnungen sind zu reformieren. Aber wie - das war das Thema der VCÖ-Fachveranstaltung am 14. November 2024.

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Foto: Merwede (Utrecht)