Aus der Forschung - Sibylla Zech und Elias Grinzinger

Verkehrsberuhigung ist Mobilitätsbelebung in Stadt und Land

Sibylla Zech und Elias Grinzinger, TU Wien – Forschungsbereich Regionalplanung und Regionalentwicklung / land.mobil:LAB

„Verkehrsberuhigung ist Mobilitätsbelebung, im städtischen und ganz besonders im ländlichen Raum. Weniger Autoverkehr bedeutet mehr und sichere Mobilität für die Menschen, die vor Ort leben, arbeiten, einkaufen, zu Gast sind und Zeit verbringen. Dorfstraßen und Dorfplätze werden zu aktiven Mobilitätsräumen, wenn sie zum Gehen und Radfahren, zum schnellen Schritt auf kurzen Wegen und zum Schlendern und sich hallo Sagen, einladen. Barrierefrei und nachhaltig in den Straßen und Gassen unserer Dörfer unterwegs sein zu können, ist für  viele Mobilitätsbedürfnisse noch nicht ausreichend möglich, etwa für Menschen, die mit Kinderwagen, Rollstuhl, Gehhilfen, Lastenrad, Transportwagerl, Taschen oder Trolley  unterwegs sind. Hier braucht es noch viel mehr Aufmerksamkeit. Verkehrsberuhigung ist ein essenzieller Baustein zur Stärkung der Ortskerne, der Baukultur und der Lebensqualität am Land. Zersiedelung wiederum untergräbt diese Qualität, weil sie lange Wege bedingt. Wichtig ist daher eine flächensparende Siedlungsentwicklung, die auf vorhandene Zentren fokussiert und kurze Wege ermöglicht.“

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Mobilität als Starter-Paket im Wohnbau anbieten

Auf einem ehemaligen Produktionsgelände im Zentrum von Traun entstanden 170 neue Wohnungen. Vorgegeben waren 340 Pkw-Stellplätze, die durch Vorlage eines Mobilitätskonzepts um 85 reduziert werden konnten. Seit Bezug der Wohnanlage im Jahr 2023 gibt es nun zwei E-Carsharing-Fahrzeuge, acht Sharing-Fahrräder inklusive Elektro- und Transportfahrrädern, zusätzliche Fahrrad-Stellplätze, eine Fahrradwerkstatt, eine Paketstation sowie eine Ansprechperson für Mobilitätsmanagement direkt im Quartier.

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Umweltbewusste Supermarkt-Raumordnung

Seit einer im März 2023 in Kraft getretenen Novelle des Raumplanungsgesetzes dürfen Supermärkte im Burgenland nur noch in Ortskernlage errichtet oder wesentlich erweitert werden. Parkplätze sind mit maximaler Versickerungsfähigkeit auszuführen, nicht befahrbare Flächen zu begrünen. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen und zu erhalten. Zudem gilt eine Obergrenze von einem Stellplatz je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche.

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