Aus der Forschung – Stefanie Peer

„Der Öffentliche Raum spielt eine zentrale Rolle“

Porträtfoto von Stefanie Peer
Stefanie Peer, Leiterin des Forschungsinstituts für Raum- und Immobilienwirtschaft der WU Wien

„Wie auch im zweiten österreichischen Sachstandsbericht zum Klimawandel dargestellt, spielt der Öffentliche Raum eine zentrale Rolle bei der Anpassung an den Klimawandel. Begrünung und gezielte Beschattung, etwa an Haltestellen oder entlang von Wegen, können das Mikroklima deutlich verbessern und Hitzeinseln abmildern. Entsiegelte Flächen und Maßnahmen zur Regenwasserspeicherung können wiederum die Resilienz gegenüber Starkregenereignissen stärken, während Frischluftschneisen nächtliche Abkühlung begünstigen. Viele dieser Anpassungsmaßnahmen weisen Synergien mit Klimaschutzmaßnahmen auf, insbesondere im Bereich Verkehr: Wird der Autoverkehr (und die damit verbundenen Treibhausgas-Emissionen) reduziert, bieten nicht mehr benötigte Verkehrsflächen Potenzial für Begrünung und Entsiegelung. Geringere lokale Emissionen und weniger Lärm werten den Öffentlichen Raum zusätzlich auf. Zielkonflikte – wie verdichtete Bebauung, die einerseits für kurze Wege sorgt, aber andererseits das Entstehen von Hitzeinseln begünstigt – lassen sich durch klimasensible, vorausschauende Planung abfedern.“

Zurück zur Übersicht

Grüne Lunge statt Beton

Im Zentrum von Wels entsteht ein groß angelegtes Entsiegelungsprojekt, bei dem über 33.000 Quadratmeter versiegelte Fläche in eine Grünanlage umgewandelt werden – bis zum Sommer 2026 soll ein „Central Park“ für die 65.000-Personen Stadt entstehen. Wo bisher alte Messehallen und versiegelte Abstellflächen waren, soll ein Freiraum mit Wald- und Wasserspielplatz, Sportanlagen sowie eine Liege- und Freizeitwiese entstehen.

Mehr dazu
Symbolbild

Widmungsgewinne für Entsiegelungsprojekte nutzen

Wird ein Grundstück von Grün- in Bauland umgewidmet, entsteht ohne Zutun der Eigentümerinnen und Eigentümer eine beträchtliche Wertsteigerung. Sowohl aus Gründen der Fairness, als auch der Raumplanung verpflichtet das Schweizer Raumplanungsgesetz alle Kantone zur Einhebung einer „Mehrwertabgabe“ von mindestens 20 Prozent.

Mehr dazu
Symbolbild