Aus der Forschung - Takeru Shibayama

Japan zeigt, wie Bahntickets auch bei hoher Nachfrage erschwinglich bleiben

Porträtfoto von Takeru Shibayama
Takeru Shibayama, Senior Scientist TU Wien, Forschungsbereich Verkehrsplanung und Verkehrstechnik

„In Japan wird Öffentlicher Verkehr grundsätzlich eigenwirtschaftlich organisiert. Private Verkehrsunternehmen tragen alle nachfragerelevanten Risken. Japan hat bekannte Peak-Perioden für innerjapanische Fernreisende, wie etwa die Golden Week (Anfang Mai), Obon (Mitte August) und Silvester-Neujahr. Zu diesen Zeiten ist die Nachfrage für die Züge extrem hoch. Rein ökonomisch gesehen – und im Sinne von Nachfrage-Management – könnten die Bahnunternehmen an diesen Tagen sehr hohe Fahrpreise verlangen. Tatsächlich dürfen sie aber maximal den genehmigten Höchstpreis – den Normalpreis – verlangen.

Egal ob Eisenbahn, Fernbus, Linienflug oder städtischer Öffentlicher Verkehr – jeder Betreiber muss beim Verkehrsministerium seine Höchstpreise für bestimmte Verbindungen oder pro Kilometer vorab anmelden und genehmigen lassen. Diese Höchstpreise müssen einerseits kostendeckend sein, damit notwendige Kosten für den Betrieb und auch für Gewährleistung der Sicherheitsstandards gedeckt werden und ein angemessenes Gehaltsniveau für das Personal gewährleistet ist. Gleichzeitig müssen die Preise auch für die Fahrgäste angemessen sein. Dieses nationale Fahrpreis-„Review“-System hat das Ziel private, aber gesellschaftlich wichtige Dienstleistungen leistbar zu halten.

In den letzten Monaten gab es in Europa Diskussionen über extrem hohe Bahn-Fahrpreise als Ergebnis von Nachfrage-Management – wie zum Beispiel 600 Euro für die einfache Fahrt von Mailand nach Rom. Eine derartige Bepreisung ist in Japan nicht möglich. Mit dem Genehmigungssystem bleiben die Dienstleistungen im Öffentlichen Verkehr leistbar. Hier kann die europäische Eisenbahn-Regulatorik einiges aus dem japanischen System lernen, um Bahnreisen zugänglich für alle zu halten.“

Zurück zur Übersicht

Ladekorridore für E-Lkw im hochrangigen Straßennetz

Entlang der europäischen Autobahnen und Schnellstraßen entsteht ein Netz von Schnellladestationen für E-Lkw. Spätestens im Jahr 2030 sollen Lkw im hochrangigen Straßennetz der EU mindestens alle 60 Kilometer eine Möglichkeit zum Schnellladen vorfinden. Ein erster sogenannter Ladekorridor für schwere Lkw ist in Deutschland zwischen Dortmund und dem rund 300 Kilometer entfernten Schwegenheim inzwischen in Betrieb. An derzeit sechs Autohöfen des deutschen Mineralölkonzerns Aral können Lkw an einer 300 Watt-Ladesäule laden. Während einer der gesetzlich vorgeschriebenen 45-minütigen Pausen für die Lenker und Lenkerinnen ist so eine Zwischenladung für weitere 200 Kilometer möglich. Noch im Laufe des Jahres 2023 wird der Ladekorridor mit zwei weiteren Standorten verdichtet.

Mehr dazu

Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Mehr dazu