Aus der Forschung - Takeru Shibayama

Japan zeigt, wie Bahntickets auch bei hoher Nachfrage erschwinglich bleiben

Porträtfoto von Takeru Shibayama
Takeru Shibayama, Senior Scientist TU Wien, Forschungsbereich Verkehrsplanung und Verkehrstechnik

„In Japan wird Öffentlicher Verkehr grundsätzlich eigenwirtschaftlich organisiert. Private Verkehrsunternehmen tragen alle nachfragerelevanten Risken. Japan hat bekannte Peak-Perioden für innerjapanische Fernreisende, wie etwa die Golden Week (Anfang Mai), Obon (Mitte August) und Silvester-Neujahr. Zu diesen Zeiten ist die Nachfrage für die Züge extrem hoch. Rein ökonomisch gesehen – und im Sinne von Nachfrage-Management – könnten die Bahnunternehmen an diesen Tagen sehr hohe Fahrpreise verlangen. Tatsächlich dürfen sie aber maximal den genehmigten Höchstpreis – den Normalpreis – verlangen.

Egal ob Eisenbahn, Fernbus, Linienflug oder städtischer Öffentlicher Verkehr – jeder Betreiber muss beim Verkehrsministerium seine Höchstpreise für bestimmte Verbindungen oder pro Kilometer vorab anmelden und genehmigen lassen. Diese Höchstpreise müssen einerseits kostendeckend sein, damit notwendige Kosten für den Betrieb und auch für Gewährleistung der Sicherheitsstandards gedeckt werden und ein angemessenes Gehaltsniveau für das Personal gewährleistet ist. Gleichzeitig müssen die Preise auch für die Fahrgäste angemessen sein. Dieses nationale Fahrpreis-„Review“-System hat das Ziel private, aber gesellschaftlich wichtige Dienstleistungen leistbar zu halten.

In den letzten Monaten gab es in Europa Diskussionen über extrem hohe Bahn-Fahrpreise als Ergebnis von Nachfrage-Management – wie zum Beispiel 600 Euro für die einfache Fahrt von Mailand nach Rom. Eine derartige Bepreisung ist in Japan nicht möglich. Mit dem Genehmigungssystem bleiben die Dienstleistungen im Öffentlichen Verkehr leistbar. Hier kann die europäische Eisenbahn-Regulatorik einiges aus dem japanischen System lernen, um Bahnreisen zugänglich für alle zu halten.“

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AUA-Rettungspaket: Mehr Zug, weniger Flug

Licht und Schatten zeigt aus Sicht des VCÖ das präsentierte AUA-Rettungspaket. Einige Punkte sind auch für andere Staaten beispielgebend, wie etwa die Erhöhung der Flugabgabe für Kürzest-Flüge und die Vereinbarung mit der AUA, dass alle Flüge auf Strecken, auf der die Bahn eine Reisezeit von weniger als drei Stunden hat, auf die Schiene zu verlagern sind. Den im AUA-Rettungspaket enthaltenen ökologischen Kriterien müssen weitere Schritte folgen, um Urlaubs- und Geschäftsreisen auf Klimakurs zu bringen. Denn eines ist klar: Die UN-Klimaziele sind nur erreichbar, wenn der Flugverkehr deutlich unter dem Vor-Covid-19-Niveau bleibt.

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Grafik: VCÖ 2020

Ökosoziale Steuerreform: Wann, wenn nicht jetzt?

Wir erleben den größten wirtschaftlichen Strukturbruch seit Jahrzehnten. Die finanzielle Unterstützung seitens der Öffentlichen Hand ist bereits jetzt mehr als doppelt so groß, wie nach der Finanzkrise 2008-2009. Weitere Konjunkturbelebungsmaßnahmen sind absehbar. Wann, wenn nicht jetzt, sind zukunftsfähige Rahmenbedingungen zu setzen? Ein Baustein dieser Rahmenbedingungen ist die vereinbarte ökosoziale Steuerreform. Im Bereich Verkehr wird an Teil 1 (Flugticketabgabe, NoVA, Lkw-Maut, Dienstwagen-Privileg, Pendelpauschale und Tanktourismus) bereits gearbeitet. Im Sinne der Planungssicherheit sollte auch der für das Jahr 2022 angekündigte Teil 2 der ökosozialen Steuerreform vorgezogen werden – der beinhaltet die Umsetzung einer CO2-Bepreisung. Österreich muss dabei das Rad nicht neu erfinden, den Praxistest haben zahlreiche andere Staaten bereits erfolgreich bestanden.

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