Aus der Praxis - Barbara Dusek

Umweltzeichen für Anreise ohne privaten Pkw

Barbara Dusek Verein für Konsumenteninformation (VKI), Umweltzeichen www.umweltzeichen.at

„Das Österreichische Umweltzeichen, ein staatliches Umweltgütesiegel, wird nach Prüfung durch den Verein für Konsumenteninformation für Produkte, aber auch Angebote der Tourismus- und Freizeitwirtschaft verliehen. Die Richtlinien enthalten verpflichtende und freiwillige Anforderungen, auch hinsichtlich der Mobilität der Gäste. Das Minimum ist immer, die Anreise ohne privaten Pkw zu ermöglichen und dies prominent zu kommunizieren. Erhalten haben das Umweltgütesiegel bisher beispielsweise 80 Reisen von zehn Reiseunternehmen, rund 280 Beherbergungsbetriebe inklusive Campingplätzen, Schutzhütten und Tagungslocations sowie rund 30 Gastronomiebetriebe und 14 Museen. Neu seit Jänner 2022 gibt es das Umweltzeichen für Tourismusdestinationen. Einige engagierte Destinationen haben bereits mit der Umsetzung begonnen, was auch im Bereich der Mobilität einiges bewegen sollte.“

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Tourismus-Regionen koordinieren Mobilitätsangebot

Die „Touristische Mobilitätszentrale Kärnten“ wurde im Jahr 2016 als Kooperation von acht Tourismusregionen, dem Land Kärnten und der Kärnten Werbung gegründet. Ihre Kernaufgabe ist es, Anreise und Mobilität vor Ort ohne Privatauto zu ermöglichen. Im Jahr 2017 wurde das einheitlich buchbare Bahnhof-Shuttle Kärnten eingeführt, das den Transfer zwischen Bahnhof und Unterkunft gewährleistet. Die Projekte Nockmobil, Südmobil und Lila vernetzen Öffentlichen Verkehr via Online-Plattform mit regionalen Anrufsammeltaxis. Ergänzt wird das Angebot durch Rad- und Wanderbusse. Seit dem Jahr 2022 können mit einer gültigen Gästekarte auch alle S-Bahnen in ganz Kärnten kostenlos genutzt werden.

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Rohstoffe der E-Fahrzeuge sind im Kreislauf zu halten

Oftmals wird diskutiert wie nachhaltig die Elektrifizierung des Verkehrs wirklich ist. Fakt ist: sie kann nur nachhaltig sein, wenn wir die dafür benötigten Rohstoffe im Kreislauf behalten. Das bedeutet insbesondere hohe Anteile der kritischen Rohstoffe wiederzuverwenden und beispielsweise recyceltes Lithium in neuen Batterien wieder zu verbauen. Wichtige Schritte dafür enthält die neue Batterie-Verordnung. Diese wurde auf EU-Ebene beschlossen und ist mit 17. August 2023 in Kraft getreten.

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Foto: Spencer Imbrock, unsplash