Aus der Praxis: Barbara Urban

„Kurze Wege bereits in der Planung sicherstellen“

Um eine Stadt der kurzen Wege in Graz umzusetzen, versuchen wir, die gewunschten Fus- und Radverbindungen bereits in der Flachenwidmungsplanung ersichtlich zu machen und in der Bebauungsplanung zu sichern. Und wir uberprufen regelmasig, wie sich die Anzahl der Menschen, die eine Haltestelle, eine Kinderbetreuungseinrichtung oder einen Lebensmittelhandel in tatsachlich fuslaufiger Entfernung haben, verandert und ob die gesetzten Masnahmen wirken. Bei neuen groseren Wohnsiedlungen achten wir darauf, dass dadurch moglichst wenig Kfz-Verkehr generiert wird, um das umliegende Strasennetz nicht weiter zu belasten. Die Stadt Graz schliest dazu sogenannte Mobilitatsvertrage mit Bautragern ab. Dabei wird ein niedriger Kfz-Stellplatzschlussel mit Angeboten und Informationen zur einfacheren Nutzung von Offentlichem Verkehr, Fus- und Radverkehr sowie Carsharing und E-Mobilitat fur die dort Einziehenden verknupft.

Barbara Urban
Stadt Graz, Leiterin Gesamtverkehrskonzept

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VCÖ: Nach S-LINK-Aus Öffentlichen Verkehr im Raum Salzburg rasch und umfassend verbessern

VCÖ (Wien, 11. November 2024) - Die Bevölkerung hat sich gestern bei der Befragung mit 53,2 Prozent gegen den S-LINK ausgesprochen. Um die Staus sowie die Verkehrsbelastung für die Bevölkerung zu reduzieren, sind im Ballungsraum Salzburg nun andere Maßnahmen nötig, die das öffentliche Verkehrsangebot und die Alternativen zum Pkw verbessern, betont die Mobilitätsorganisation VCÖ. Es braucht in der Stadt Salzburg rasch Intervallverdichtungen bei den Bussen sowie deutlich mehr Busspuren, häufigere Stadt-Umland Verbindungen auf der Schiene und auch mit Schnellbus-Linien sowie Radschnellverbindungen ist die Verkehrssituation zu verbessern. Zudem ist sowohl von den Unternehmen als auch von Freizeiteinrichtungen Mobilitätsmanagement umzusetzen.

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Foto: Salzburg AG

Zukunftsorientierte kommunale Mobilitätsverordnung

„Angebot schafft Nachfrage“ war das Motto, nach dem in Feldkirchen bei Graz im Mai 2024 eine neue Mobilitätsverordnung für den Wohnbau beschlossen wurde. Erstmals vorgegeben wird, dass je Wohnung drei Fahrrad-Stellplätze mit Mindestqualitätsvorgaben zu errichten sind. Die Anzahl der verpflichtenden Pkw-Stellplätze hängt ab von der Größe des Bauvorhabens, dem Angebot des Öffentlichen Verkehrs sowie der Bereitstellung von Car-, Bike- und Transportrad-Sharing.

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Symbolbild