Aus der Praxis - Carmen Duce Díaz

30 Stundenkilometer als allgemeines Tempolimit in Spaniens Städten

Carmen Duce Díaz, Spanish Coordinator Clean Cities Campaign, cleancitiescampaign.org

„Am 11. Mai 2021 wurde in Spanien eine von Nachbarschafts-, Sozial- und Umweltorganisationen lange geforderte Maßnahme eingeführt: ein Tempolimit von 30 Stundenkilometer auf städtischen Straßen – statt der bisherigen 50 Stundenkilometer. Die Regelung gilt auf allen Straßen mit einer Fahrspur pro Richtung, praktisch sind das 90 Prozent der Straßen in spanischen Städten. Der Hauptgrund war die Verkehrssicherheit. Ein Zusammenstoß mit einer Fußgängerin oder einem Fußgänger bei 30 Stundenkilometer ist mit hoher Wahrscheinlichkeit weniger schwerwiegend als bei 50 Stundenkilometer. Ein Nebeneffekt der Herabsetzung des Tempolimits ist auch die Verringerung des Lärms, der in spanischen Städten ein ernstes Problem darstellt und sowohl die körperliche als auch die mentale Gesundheit beeinträchtigt. Leider ist es rund 22 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes notwendig, eine Verstärkung von Geschwindigkeitskontrollen zu fordern. Die wenigen durchgeführten Kontrollen und einfache Beobachtungen zeigen, dass Geschwindigkeitsübertretungen weit verbreitet sind und die Gesundheit und das Leben der Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner gefährden.“

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VCÖ: Heuer weniger Verkehrstote als im Vorjahr, aber Zahl der Todesopfer hoch

VCÖ (Wien, 20. Dezember 2024) – Die Zahl der Verkehrstoten in Österreich ist heuer deutlich zurückgegangen, informiert die Mobilitätsorganisation VCÖ. Seit Jahresanfang kamen 342 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben, um 48 weniger als zur gleichen Zeit des Vorjahres. Aber nur zwei Bundesländer können heuer ihre niedrigste Anzahl an Verkehrstoten seit Bestehen der Unfallstatistik erreichen. Und von seinem Verkehrssicherheitsziel für das Jahr 2030 ist Österreich noch weit entfernt. Der VCÖ betont, dass verstärkte Maßnahmen gegen die Hauptursachen tödlicher Verkehrsunfälle, nicht angepasste Geschwindigkeit und Ablenkung, nötig sind.

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Foto: Kleines Kreuz mit Kerzen neben einer Freilandstraße

Stellplatzverpflichtung reformieren

Stellplatzvorgaben schreiben vor, dass bei Bauprojekten Auto-Stellplätze errichtet werden müssen. Vorgaben für die Erreichbarkeit mit Öffentlichem Verkehr oder Fahrrad, sowie Sharing-Angebote fehlen meist.

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