Aus der Praxis - Carmen Duce Díaz

30 Stundenkilometer als allgemeines Tempolimit in Spaniens Städten

Carmen Duce Díaz, Spanish Coordinator Clean Cities Campaign, cleancitiescampaign.org

„Am 11. Mai 2021 wurde in Spanien eine von Nachbarschafts-, Sozial- und Umweltorganisationen lange geforderte Maßnahme eingeführt: ein Tempolimit von 30 Stundenkilometer auf städtischen Straßen – statt der bisherigen 50 Stundenkilometer. Die Regelung gilt auf allen Straßen mit einer Fahrspur pro Richtung, praktisch sind das 90 Prozent der Straßen in spanischen Städten. Der Hauptgrund war die Verkehrssicherheit. Ein Zusammenstoß mit einer Fußgängerin oder einem Fußgänger bei 30 Stundenkilometer ist mit hoher Wahrscheinlichkeit weniger schwerwiegend als bei 50 Stundenkilometer. Ein Nebeneffekt der Herabsetzung des Tempolimits ist auch die Verringerung des Lärms, der in spanischen Städten ein ernstes Problem darstellt und sowohl die körperliche als auch die mentale Gesundheit beeinträchtigt. Leider ist es rund 22 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes notwendig, eine Verstärkung von Geschwindigkeitskontrollen zu fordern. Die wenigen durchgeführten Kontrollen und einfache Beobachtungen zeigen, dass Geschwindigkeitsübertretungen weit verbreitet sind und die Gesundheit und das Leben der Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner gefährden.“

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VCÖ: In Wien alle tödlichen Pkw-Unfälle im Vorjahr wegen nicht angepasster Geschwindigkeit

VCÖ (Wien, 11. November 2024) – Fünf Todesopfer, 52 schwer Verletzte und 522 leicht Verletzte – das ist die Opferbilanz von Verkehrsunfällen in Wien, die im Vorjahr wegen nicht angepasster Geschwindigkeit verursacht wurden, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt. Die größte Opfergruppe bei Verkehrsunfällen in Folge von zu hohem Tempo waren Pkw-Insassen. Die Exekutive hat in Wien mehr als 630.000 Übertretungen von Tempolimits geahndet. Die Einhaltung von Tempolimits hängt von mehreren Faktoren ab, wie der Anzahl der Kontrollen, den Toleranzgrenzen und auch von der Straßengestaltung, betont die Mobilitätsorganisation VCÖ.  

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Zukunftsorientierte kommunale Mobilitätsverordnung

„Angebot schafft Nachfrage“ war das Motto, nach dem in Feldkirchen bei Graz im Mai 2024 eine neue Mobilitätsverordnung für den Wohnbau beschlossen wurde. Erstmals vorgegeben wird, dass je Wohnung drei Fahrrad-Stellplätze mit Mindestqualitätsvorgaben zu errichten sind. Die Anzahl der verpflichtenden Pkw-Stellplätze hängt ab von der Größe des Bauvorhabens, dem Angebot des Öffentlichen Verkehrs sowie der Bereitstellung von Car-, Bike- und Transportrad-Sharing.

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Symbolbild