Aus der Praxis - Carmen Duce Díaz

30 Stundenkilometer als allgemeines Tempolimit in Spaniens Städten

Carmen Duce Díaz, Spanish Coordinator Clean Cities Campaign, cleancitiescampaign.org

„Am 11. Mai 2021 wurde in Spanien eine von Nachbarschafts-, Sozial- und Umweltorganisationen lange geforderte Maßnahme eingeführt: ein Tempolimit von 30 Stundenkilometer auf städtischen Straßen – statt der bisherigen 50 Stundenkilometer. Die Regelung gilt auf allen Straßen mit einer Fahrspur pro Richtung, praktisch sind das 90 Prozent der Straßen in spanischen Städten. Der Hauptgrund war die Verkehrssicherheit. Ein Zusammenstoß mit einer Fußgängerin oder einem Fußgänger bei 30 Stundenkilometer ist mit hoher Wahrscheinlichkeit weniger schwerwiegend als bei 50 Stundenkilometer. Ein Nebeneffekt der Herabsetzung des Tempolimits ist auch die Verringerung des Lärms, der in spanischen Städten ein ernstes Problem darstellt und sowohl die körperliche als auch die mentale Gesundheit beeinträchtigt. Leider ist es rund 22 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes notwendig, eine Verstärkung von Geschwindigkeitskontrollen zu fordern. Die wenigen durchgeführten Kontrollen und einfache Beobachtungen zeigen, dass Geschwindigkeitsübertretungen weit verbreitet sind und die Gesundheit und das Leben der Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner gefährden.“

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Tempo effektiv reduzieren – braucht es mehr Kontrollen?

Im Jahr 2023 starben in Österreich wegen nicht angepasster Geschwindigkeit 108 Menschen, um 29 Prozent mehr als im Jahr davor. Je schneller gefahren wird, desto länger ist der Anhalteweg und desto höher sind Unfallrisiko und Schwere der Unfälle. Niedrigere Geschwindigkeiten sind eine zentrale Maßnahme, um die Zahl der Verletzten und Getöteten im Straßenverkehr zu reduzieren. Das bloße Aufstellen von Schildern mit niedrigeren Tempolimits alleine erhöht die Verkehrssicherheit allerdings noch nicht – es braucht auch Maßnahmen, die die Einhaltung der Tempolimits sicherstellen.

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Foto: Spencer Imbrock, unsplash

VCÖ-Fachveranstaltung: Pkw-Stellplatzverpflichtung reformieren – aber wie?

Während Bauträger zwar in ganz Österreich gesetzlich gezwungen sind, Pkw-Stellplätze zu bauen, gibt es keine verpflichtenden Vorgaben für die Anbindung an den Öffentlichen Verkehr oder die Bereitstellung von Sharing-Angeboten. Die Pkw-Stellplatzverordnungen sind zu reformieren. Aber wie - das war das Thema der VCÖ-Fachveranstaltung am 14. November 2024.

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Foto: Merwede (Utrecht)