Aus der Praxis - Carmen Duce Díaz

30 Stundenkilometer als allgemeines Tempolimit in Spaniens Städten

Carmen Duce Díaz, Spanish Coordinator Clean Cities Campaign, cleancitiescampaign.org

„Am 11. Mai 2021 wurde in Spanien eine von Nachbarschafts-, Sozial- und Umweltorganisationen lange geforderte Maßnahme eingeführt: ein Tempolimit von 30 Stundenkilometer auf städtischen Straßen – statt der bisherigen 50 Stundenkilometer. Die Regelung gilt auf allen Straßen mit einer Fahrspur pro Richtung, praktisch sind das 90 Prozent der Straßen in spanischen Städten. Der Hauptgrund war die Verkehrssicherheit. Ein Zusammenstoß mit einer Fußgängerin oder einem Fußgänger bei 30 Stundenkilometer ist mit hoher Wahrscheinlichkeit weniger schwerwiegend als bei 50 Stundenkilometer. Ein Nebeneffekt der Herabsetzung des Tempolimits ist auch die Verringerung des Lärms, der in spanischen Städten ein ernstes Problem darstellt und sowohl die körperliche als auch die mentale Gesundheit beeinträchtigt. Leider ist es rund 22 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes notwendig, eine Verstärkung von Geschwindigkeitskontrollen zu fordern. Die wenigen durchgeführten Kontrollen und einfache Beobachtungen zeigen, dass Geschwindigkeitsübertretungen weit verbreitet sind und die Gesundheit und das Leben der Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner gefährden.“

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VCÖ: Kinder und ältere Menschen sind Spitzenreiter beim zu Fuß gehen

VCÖ (Wien, 15. Februar 2024) – Gehen ist die gesündeste, umweltfreundlichste und kostengünstigste Form der Mobilität, betont die Mobilitätsorganisation VCÖ. Im Land Salzburg wird jeder 5. Alltagsweg zu Fuß zurückgelegt. Am höchsten ist der Anteil der zu Fuß gegangenen Wege bei Kindern sowie Seniorinnen und Senioren, macht der VCÖ aufmerksam. Regional betrachtet wird in der Landeshauptstadt Salzburg mehr gegangen als in den Bezirken, wo wiederum Pongau der Spitzenreiter ist. Gemeinden und Städte können durch ihre Verkehrs- und Ortsplanung es der Bevölkerung erleichtern, Alltagswege zu Fuß zurückzulegen, stellt der VCÖ fest.

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Foto: Sarah Duit

StVO-Novelle erleichtert Gemeinden und Städten Umsetzung von Tempo 30

Die von der Bundesregierung geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, damit Gemeinden und Städte leichter Tempo 30 umsetzen und damit die Verkehrssicherheit für die Bevölkerung erhöhen können.

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Foto: Spencer Imbrock, unsplash