Aus der Praxis - Claudia Hille

Wir brauchen Mobilitätsgerechtigkeit

Claudia Hille, Fachhochschule Erfurt, Institut Verkehr und Raum, Vorsitzende Ethikkommission FH Erfurt

„Der Öffentliche Verkehr ist das Rückgrat unseres Verkehrssystems und sollte den Zugang zu Mobilität für alle Menschen ermöglichen – unabhängig beispielsweise von Herkunft, gesundheitlichen Einschränkungen oder auch dem Einkommen. Der Zugang zu Mobilität bestimmt ganz wesentlich die gesellschaftlichen Teilhabechancen von Menschen: nur wer mobil ist, kann sich am politischen, kulturellen, ökonomischen und sozialen Leben beteiligen. Mit Blick auf die aktuelle Verfasstheit des Öffentlichen Verkehrs in Deutschland können wir feststellen, dass bis zur Mobilitätsgerechtigkeit noch viele Schritte zu gehen sind. Die temporäre Einführung des 9-Euro-Tickets in Deutschland hat aber beispielhaft gezeigt, wie bei einem funktionierenden Öffentlichen Verkehr der Zugang zu Mobilität für die unteren Einkommensschichten gesichert werden kann.“

Zurück zur Übersicht

VCÖ: Öffi-Angebot in Österreichs 124 regionalen Zentren weist große Unterschiede auf

VCÖ (Wien, 10. November 2023) – Während in 20 der 124 regionalen Zentren Österreichs mehr als 150 Züge pro Werktag halten, sind zwölf regionale Zentren gar nicht mit der Bahn erreichbar, wie eine aktuelle VCÖ-Studie zeigt. Gegenüber dem Jahr 2019 ist in 90 regionalen Zentren die Zahl der Zughalte gestiegen. Mit Linienbussen sind alle regionalen Zentren erreichbar, in jedem dritten gibt es ein Mikro-ÖV Angebot. Die Mobilitätorganisation VCÖ fordert mehr öffentliche Verkehrsverbindungen für die Regionen sowie eine Rad-Infrastruktur-Offensive, da auch in den Regionen viele Alltagswege kurz sind. Bis zum Jahr 2030 soll eine flächendeckende Mobilitätsgarantie in Österreich umgesetzt werden.  

Mehr dazu
Foto: Sarah Duit

Gesetz für lückenloses Radwegnetz in der Schweiz

Mit dem Inkrafttreten des Schweizer Veloweggesetzes mit 1. Jänner 2023 sind die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Pläne für Radwegnetze vorzulegen – und zwar sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr. Für beide Kategorien ist eine ausreichende Trennung vom Kfz-Verkehr vorzusehen.

Mehr dazu
Bild eines Fahrrads