Aus der Praxis - Doris Schnepf

Die besten Handlungskonzepte müssen verbunden werden

Doris Schnepf, Geschäftsführerin Green4Cities www.green4cities.com

„Intelligente und klimafitte Stadtplanung kann nur über eine wirkungsorientierte Verbindung der unterschiedlichen, für eine Stadt so wichtigen Handlungsfelder stattfinden. Diese sind naturbasierte Lösungen, also grüne und blaue Infrastruktur, Mobilität und Energiewirtschaft unter inklusiver und aktiver Einbindung aller agierenden Gruppen – der dort lebenden Menschen, der öffentlichen Hand, der investierenden Unternehmen und der Fachleute. Die besten Handlungskonzepte müssen und sollen auch in der Praxis verbunden und unter gegebenen Transformationszielen ausverhandelt und umgesetzt werden. Rasches Handeln ist angesagt, dabei sollen auch Fehler passieren dürfen. Dazu wird es innovative Formen der Governance, aber auch der Finanzierung geben müssen – also solche Formen, die private und öffentliche Ressourcen nach Wirkungsvorgaben laut Klimatransformationspfad miteinander verbinden. Auf diese Weise kann eine demokratische, effiziente, inklusive und wirkungsorientierte Transformation unserer Städte über die Fläche hinweg endlich spürbar stattfinden.“

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Mobilität als Starter-Paket im Wohnbau anbieten

Auf einem ehemaligen Produktionsgelände im Zentrum von Traun entstanden 170 neue Wohnungen. Vorgegeben waren 340 Pkw-Stellplätze, die durch Vorlage eines Mobilitätskonzepts um 85 reduziert werden konnten. Seit Bezug der Wohnanlage im Jahr 2023 gibt es nun zwei E-Carsharing-Fahrzeuge, acht Sharing-Fahrräder inklusive Elektro- und Transportfahrrädern, zusätzliche Fahrrad-Stellplätze, eine Fahrradwerkstatt, eine Paketstation sowie eine Ansprechperson für Mobilitätsmanagement direkt im Quartier.

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Umweltbewusste Supermarkt-Raumordnung

Seit einer im März 2023 in Kraft getretenen Novelle des Raumplanungsgesetzes dürfen Supermärkte im Burgenland nur noch in Ortskernlage errichtet oder wesentlich erweitert werden. Parkplätze sind mit maximaler Versickerungsfähigkeit auszuführen, nicht befahrbare Flächen zu begrünen. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen und zu erhalten. Zudem gilt eine Obergrenze von einem Stellplatz je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche.

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