Aus der Praxis – Elke Fitz

„Das Recht auf barrierefreie Mobilität und Wind im Haar“

Porträtfoto von Elke Fitz
Elke Fitz, Radeln ohne Alter Österreich

„Mobilität im Alter ist für mich Radeln im beziehungsweise ohne Alter. Warum ohne Alter? Radfahren sollte in jedem Alter problemlos und sicher möglich sein. Sei es mit einem Zweirad oder auf drei Rädern, zu Fuß oder mit dem Scooter. Wir müssen weg von autozentrierter Verkehrsplanung. Im Öffentlichen Raum sollen sich alle Menschen sicher von A nach B bewegen können, ganz egal wie alt sie sind. Seit dem Jahr 2014 beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema Transporträder und da kommt man an Kopenhagen nicht vorbei. Per Zufall bin ich damals auf „Cycling without age“ (Radeln ohne Alter) gestoßen. Die Kombination von Sozialem, Freiwilligenarbeit und Radfahren hat mich sofort in den Bann gezogen. Ausflüge mit Rikschas für Menschen, die selbst nicht (mehr) Radfahren können, ihnen wieder Zugang zur Natur und zu gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen, ist ein Geschenk und wird mit Dankbarkeit reich belohnt. Heute, zehn Jahre nach der Vereinsgründung, gibt es österreichweit 45 Standorte von Radeln ohne Alter. Barrierefreiheit soll in unserer Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit werden, indoor und outdoor, im Hochbau, im Fuß- und auch im Radverkehr!

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VCÖ: Zahl der tödlichen Fußgängerunfälle im Vorjahr gestiegen - fast zwei Drittel der Todesopfer waren ältere Menschen

VCÖ (Wien, 8. Jänner 2026) – 53 Fußgängerinnen und Fußgänger kamen im Vorjahr in Österreich bei Verkehrsunfällen ums Leben, um fünf mehr als im Jahr 2024, macht die Mobilitätsorganisation VCÖ aufmerksam. 33 Todesopfer waren 65 Jahre oder älter. 85 Prozent der tödlichen Unfälle älterer Fußgängerinnen und Fußgänger ereigneten sich im Ortsgebiet. Der VCÖ fordert verstärkte Maßnahmen für ein seniorengerechtes und fehlertolerantes Verkehrssystem mit mehr Verkehrsberuhigung und mehr Tempo 30 statt 50.

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VCÖ zu Kfz-Pickerl: Autos sollten ab sieben Jahren jährlich überprüft werden

VCÖ (Wien, 3. Dezember 2025) - Bei der §57a-Begutachtung wird die Verkehrssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit eines Fahrzeugs überprüft. Die Bundesregierung möchte die Intervalle für das "Pickerl" von 3-2-1 auf 4-2-2-2-1 verlängern. Die Verlängerung des ersten Prüfintervalls von drei auf vier Jahre ist in Ordnung. Dass aber künftig jährliche Überprüfungen erst für Pkw, die älter als zehn Jahre sind, vorgeschrieben sind, ist aus Sicht der Mobilitätsorganisation VCÖ sowohl für die Verkehrssicherheit als auch für die Luftqualität problematisch.

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