Aus der Praxis – Heide Studer

„Der Öffentliche Verkehr trägt zu globaler Klimagerechtigkeit bei“

Porträtfoto von Heide Studer
Heide Studer, Landschaftsplanerin und Sozialanthropologin tilia staller.studer og

„Guter Öffentlicher Verkehr ermöglicht leistbare umweltverträgliche Mobilität für alle und benötigt viel weniger Platz in Städten als der Autoverkehr. Dadurch wird in den Straßen Raum frei für Entsiegelung, kühlendes Grün und Wasserelemente. Dies macht heiße Sommer für die, die in der Stadt bleiben, erträglicher. Solche Straßenräume sind für die Lebensqualität zentral, besonders für Kinder, Ältere, Bewohnerinnen und Bewohner mit geringem Einkommen und Menschen, die im Freien arbeiten. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs zu sein verringert Emissionen in Österreich und trägt zu globaler Klimagerechtigkeit bei. Denn Menschen im globalen Süden oder in arktischen Regionen verursachen weniger Emissionen, sie und ihre Räume sind von Folgen des Klimawandels aber viel stärker betroffen als wir in Mitteleuropa. In arktischen Gebieten stellt das Auftauen von Permafrostböden die Erhaltung von Straßeninfrastruktur und öffentlichen Räumen vor neue technische Herausforderungen. Hitzephänomene können in Nordafrika, zum Beispiel in kontinentalen Gebieten Marokkos, bedeuteten, dass der öffentliche Raum im Sommer tagsüber bei 45 bis 50 Grad Celsius nicht mehr nutzbar ist.“

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E-Retrofitting ermöglicht die Umrüstung von Benzin- und Dieselfahrzeugen auf Elektro-Antrieb

In Frankreich gibt es seit dem Jahr 2020 ein Gesetz, das Bedingungen für die standardisierte Umrüstung von Kraftfahrzeugen auf Batterie- oder Brennstoffzellen-Elektro-Antrieb festlegt. Professionelle Anbieter können so ihre Umbausätze für konkrete Fahrzeug-Modelle als Prototypen behördlich genehmigen lassen. Erste Anbieter für dieses „E-Retrofitting“ sind inzwischen am Markt.

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Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

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