Aus der Praxis - Jakob Dunkl

Wir verweigerten uns dem fragwürdigen Ansatz

Jakob Dunkl, Architekt querkraft, www.querkraft.at

Es wurde zu einem Architekturwettbewerb für ein zukunftsweisendes Parkhaus eingeladen. Ein bestehendes City-Parkhaus aus den 1960er-Jahren in Stuttgart mit fast 700 Abstellplätzen war für die heutigen dicken Autos zu klein geworden. Abriss und Neubau war die gewünschte Lösung. Eine belebte Erdgeschoßzone, ein paar Carsharing-Parkplätze und E-Lademöglichkeiten sollten aus dem Parkhaus einen „Smart Mobility Hub“ machen. Wir verweigerten uns diesem fragwürdigen Ansatz, nahmen aber trotzdem an dem Wettbewerb teil. Stellt doch die Autos wenigstens in ein extrem kompaktes, vollautomatisches Parkregal, welches wieder zerlegt und recycelt werden kann, wenn sich die Mobilitätspolitik endlich tiefgreifend geändert hat! Gepaart mit Nutzungen, die der Öffentlichkeit dienen, inklusive öffentlich zugänglichem „Stadtwald“ am Dach. Dies haben wir, obwohl ausdrücklich nicht gewünscht, als Entwurf vorgelegt und sogar noch den dritten Platz belegt. Gebaut wird aber – noch – Rückschritt.

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Mobilität als Starter-Paket im Wohnbau anbieten

Auf einem ehemaligen Produktionsgelände im Zentrum von Traun entstanden 170 neue Wohnungen. Vorgegeben waren 340 Pkw-Stellplätze, die durch Vorlage eines Mobilitätskonzepts um 85 reduziert werden konnten. Seit Bezug der Wohnanlage im Jahr 2023 gibt es nun zwei E-Carsharing-Fahrzeuge, acht Sharing-Fahrräder inklusive Elektro- und Transportfahrrädern, zusätzliche Fahrrad-Stellplätze, eine Fahrradwerkstatt, eine Paketstation sowie eine Ansprechperson für Mobilitätsmanagement direkt im Quartier.

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Umweltbewusste Supermarkt-Raumordnung

Seit einer im März 2023 in Kraft getretenen Novelle des Raumplanungsgesetzes dürfen Supermärkte im Burgenland nur noch in Ortskernlage errichtet oder wesentlich erweitert werden. Parkplätze sind mit maximaler Versickerungsfähigkeit auszuführen, nicht befahrbare Flächen zu begrünen. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen und zu erhalten. Zudem gilt eine Obergrenze von einem Stellplatz je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche.

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