Aus der Praxis - Judith Neyer

Erneuerbarer Strom ist unsere Mobilitätsversicherung

Porträtfoto von Judith Neyer
Judith Neyer, Abteilungsleiterin Strategische Energiepolitik im Klimaschutzministerium

Was wir wissen: Die Mobilität der Zukunft hat zwei Antriebe. Muskelkraft und Strom. Wo unsere Körperkraft endet, wird E-Mobilität zum unverzichtbaren Teil der Energiewende. Ihr Rückgrat ist der öffentliche, schienengebundene Verkehr. E-Bikes, E-Busse und elektrifizierte schwere Nutzfahrzeuge werden eine Rolle spielen. Ein großer Teil der Wege wird aber weiter durch Personenkraftwagen zurückgelegt werden, zunehmend elektrisch. Dieser Wandel bringt viele neue Fragen: Wie unsere Netze und Ladeinfrastrukturen fit machen? Wie verschränken wir bestmöglich Energieaufbringung und Energieverbrauch? Wie verschieben wir Lasten? Und viele mehr. Auf all diese Fragen gibt es mehr als eine richtige Antwort. An allen Antworten wird erfolgreich gearbeitet. Eines wissen wir heute schon gesichert: Wir brauchen erneuerbaren Strom. Er ist unser Antrieb der Zukunft und unsere Mobilitätsversicherung – egal wie viel wir davon am Ende in Pkw, in Bussen oder in Zügen einsetzen. Wir brauchen ihn hier, wir brauchen ihn reichlich und wir brauchen ihn rasch. Worauf also warten wir?

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E-Retrofitting ermöglicht die Umrüstung von Benzin- und Dieselfahrzeugen auf Elektro-Antrieb

In Frankreich gibt es seit dem Jahr 2020 ein Gesetz, das Bedingungen für die standardisierte Umrüstung von Kraftfahrzeugen auf Batterie- oder Brennstoffzellen-Elektro-Antrieb festlegt. Professionelle Anbieter können so ihre Umbausätze für konkrete Fahrzeug-Modelle als Prototypen behördlich genehmigen lassen. Erste Anbieter für dieses „E-Retrofitting“ sind inzwischen am Markt.

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Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

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