Aus der Praxis - Juliane Krause

Die Stadt der kurzen Wege braucht Nahraumqualität

Juliane Krause, Verkehrsplanerin Büro plan&rat

„Zu den Planungsgrundsätzen gendersensibler Stadt- und Verkehrsentwicklung gehört das Leitbild ‚Stadt der kurzen Wege‘ – und das bereits seit mehr als 20 Jahren. Wesentliches Merkmal ist die Nahraumqualität. Das bedeutet Nutzungsmischung, vielfältige Angebote für Versorgung, Betreuung, sichere und attraktive Rad- und Fußverkehrsnetze, die Gestaltung des öffentlichen Raums für Aufenthalt und Begegnung. Vor allem für Kinder, Jugendliche, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Behinderungen, die vornehmlich im Quartier unterwegs sind, bedeutet Nahraumqualität Lebensqualität. Sie haben das Bedürfnis nach eigenständiger Mobilität, Teilnahme am öffentlichen und sozialen Leben, sind überwiegend nachhaltig unterwegs – zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Öffentlichen Verkehr. Nach wie vor ist der öffentliche Raum aber nicht fair verteilt, vielerorts nicht sicher, der Zugang zu Mobilität nicht für alle gewährleistet. Nahraumqualität sollte deshalb der Maßstab für die Gestaltung des öffentlichen Raums sein und muss stärker im Fokus der Stadt- und Ortsentwicklung stehen."

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VCÖ: Radverkehr in Graz ist im Vorjahr erneut gestiegen

VCÖ (Wien, 20. Jänner 2025) – Der Radverkehr ist im Vorjahr in Graz leicht, aber doch gestiegen. Der Rekordwert des Jahres 2023 wurde von den Radfahrerinnen und Radfahrern in Graz im Jahr 2024 übertroffen, nämlich um knapp mehr als zwei Prozent, wie eine VCÖ-Analyse auf Basis der Daten der Radzählstellen der Stadt Graz zeigt. Insgesamt waren bei den fünf Zählstellen im Vorjahr 6,23 Millionen Radfahrerinnen und Radfahrer unterwegs. Radfahren ist individuelle Mobilität, die kostengünstig, gesund, platzsparend und klimaverträglich ist. Das Potenzial für mehr Radverkehr ist in Graz groß, betont die Mobilitätsorganisation VCÖ.

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VCÖ: Große Unterschiede zwischen den Bundesländern bei Pkw-Stellplatzvorgaben

VCÖ (Wien, 15. November 2024) – Bei den Stellplatzverordnungen für Pkw gibt es zwischen den Bundesländern große Unterschiede, wie eine aktuelle VCÖ-Untersuchung zeigt. Acht Bundesländer schreiben eine Mindestanzahl von Pkw-Stellplätzen vor, nur drei Bundesländer haben Höchstgrenzen. Einzelne Städte und Gemeinden haben bereits zeitgemäße Anpassungen gemacht und berücksichtigen beispielsweise die Nähe zum Öffentlichen Verkehr. Damit können auch die Kosten für Wohnbau und Wohnen reduziert werden, betont der VCÖ und fordert eine Reform der Stellplatzvorgaben.  

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