Aus der Praxis - Juliane Krause

Die Stadt der kurzen Wege braucht Nahraumqualität

Juliane Krause, Verkehrsplanerin Büro plan&rat

„Zu den Planungsgrundsätzen gendersensibler Stadt- und Verkehrsentwicklung gehört das Leitbild ‚Stadt der kurzen Wege‘ – und das bereits seit mehr als 20 Jahren. Wesentliches Merkmal ist die Nahraumqualität. Das bedeutet Nutzungsmischung, vielfältige Angebote für Versorgung, Betreuung, sichere und attraktive Rad- und Fußverkehrsnetze, die Gestaltung des öffentlichen Raums für Aufenthalt und Begegnung. Vor allem für Kinder, Jugendliche, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Behinderungen, die vornehmlich im Quartier unterwegs sind, bedeutet Nahraumqualität Lebensqualität. Sie haben das Bedürfnis nach eigenständiger Mobilität, Teilnahme am öffentlichen und sozialen Leben, sind überwiegend nachhaltig unterwegs – zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Öffentlichen Verkehr. Nach wie vor ist der öffentliche Raum aber nicht fair verteilt, vielerorts nicht sicher, der Zugang zu Mobilität nicht für alle gewährleistet. Nahraumqualität sollte deshalb der Maßstab für die Gestaltung des öffentlichen Raums sein und muss stärker im Fokus der Stadt- und Ortsentwicklung stehen."

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Mobilität als Starter-Paket im Wohnbau anbieten

Auf einem ehemaligen Produktionsgelände im Zentrum von Traun entstanden 170 neue Wohnungen. Vorgegeben waren 340 Pkw-Stellplätze, die durch Vorlage eines Mobilitätskonzepts um 85 reduziert werden konnten. Seit Bezug der Wohnanlage im Jahr 2023 gibt es nun zwei E-Carsharing-Fahrzeuge, acht Sharing-Fahrräder inklusive Elektro- und Transportfahrrädern, zusätzliche Fahrrad-Stellplätze, eine Fahrradwerkstatt, eine Paketstation sowie eine Ansprechperson für Mobilitätsmanagement direkt im Quartier.

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Umweltbewusste Supermarkt-Raumordnung

Seit einer im März 2023 in Kraft getretenen Novelle des Raumplanungsgesetzes dürfen Supermärkte im Burgenland nur noch in Ortskernlage errichtet oder wesentlich erweitert werden. Parkplätze sind mit maximaler Versickerungsfähigkeit auszuführen, nicht befahrbare Flächen zu begrünen. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen und zu erhalten. Zudem gilt eine Obergrenze von einem Stellplatz je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche.

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