Aus der Praxis - Mark Topal-Gökceli

Großes Potential an CO2-Reduktion durch mehr Bahn

Mark Topal-Gökceli: Leiter Systemtechnik & Konzernproduktion in der ÖBB Holding

VCÖ-Magazin: Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der ÖBB mit den vielen Unternehmen in Österreich, die Technologien für die Bahn der Zukunft entwickeln?

Mark Topal-Gökceli: Bei der Zusammenarbeit im Bereich der Technologie- Entwicklung fokussieren wir uns bewusst auf zwei zentrale Rollen: eindeutige und scharfe Definition der Herausforderung aus Bedarfsträger-Sicht und kompetente Partner für Demonstratoren und Pilotbetrieb. Beides unterstützt die beteiligten Unternehmen dabei anwender-orientierte Innovationen möglichst schnell zur Marktreife zu bringen, belebt den Wettbewerb und bildet die Grundlage für Unternehmen in Österreich, im Bahn- und Mobilitätssektor die Technologieführung am globalen Markt erreichen zu können.

VCÖ-Magazin: Ziel der ÖBB-Klimaschutzstrategie 2030 ist ein CO2-neutraler ÖBB-Mobilitätssektor bis zum Jahr 2030. Welche Maßnahmen setzen die ÖBB, um das zu erreichen?

Mark Topal-Gökceli: Unsere Klimaschutzstrategie setzt bei zwei Dimensionen an: Erstens den eigenen CO2-Fußabdruck im Bereich ÖBB-Mobilität noch weiter zu reduzieren – dies bedeutet den Energiebedarf zu reduzieren und in allen Mobilitätsbereichen erneuerbare Energien zu nutzen. Das maximale Potenzial bildet hier der ohnehin schon sehr niedrige CO2-Fußabdruck der ÖBB-Mobilität mit weniger als 300.000 Tonnen pro Jahr. Die zweite Dimension betrifft die signifikante Verlagerung von Verkehren auf die Schiene. Hier gibt es ein ungleich größeres Potenzial an CO2-Reduktion, welches der gesamte Mobilitätssektor erreichen könnte. Dazu müssen wir aber geeignete Rahmenbedingungen vorfinden und natürlich auch unsere eigenen Hausaufgaben machen. Die Maßnahmen der ÖBB sind hier sehr vielfältig, vom Ausbau des Nachtzug- Netzes in Europa, der Rollenden Landstraße oder des Rail&Drive-Angebots über Taktverdichtungen im Nahverkehr, neue Fahrzeuge, eine stärkere Integration der Fahrrad-Mobilität bis hin zu Leichtbauwagen im Güterverkehr, der Digitalen Automatischen Kupplung, dem konventionellen Infrastrukturausbau und Automatisierungsschritten in der Betriebsführung.

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E-Retrofitting ermöglicht die Umrüstung von Benzin- und Dieselfahrzeugen auf Elektro-Antrieb

In Frankreich gibt es seit dem Jahr 2020 ein Gesetz, das Bedingungen für die standardisierte Umrüstung von Kraftfahrzeugen auf Batterie- oder Brennstoffzellen-Elektro-Antrieb festlegt. Professionelle Anbieter können so ihre Umbausätze für konkrete Fahrzeug-Modelle als Prototypen behördlich genehmigen lassen. Erste Anbieter für dieses „E-Retrofitting“ sind inzwischen am Markt.

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Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

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