Aus der Praxis – Monika Aichholzer-Wurzer

„Es fehlt eine nachhaltige Erhaltungsstrategie für die Landesstraßeninfrastruktur“

Porträtfoto von Monika Aichholzer-Wurzer
Monika Aichholzer-Wurzer, Direktorin Landesrechnungshof Tirol

„Der Landesrechnungshof Tirol prüfte im Jahr 2024 die bauliche Erhaltung von Tiroler Landesstraßen. Für die Erhaltung des Landesstraßennetzes mit rund 2.240 Kilometern stellte das Land Tirol in den Jahren 2019 bis 2023 ein durchschnittliches Jahresbudget von rund 20,8 Millionen Euro zur Verfügung. Die Zustandsbeurteilung im Jahr 2022 zeigte, dass rund 90 Prozent der Tiroler Landesstraßen einen zumindest ausreichenden Gebrauchswert aufwiesen – und somit den gesetzlichen Erfordernissen der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs entsprachen. Dagegen wies rund ein Drittel des Landesstraßennetzes einen schlechten und sehr schlechten Gesamtwert – und somit einen Erhaltungsrückstand – auf. Dabei ließ die langfristige Prognose keine wesentliche Zustandsverbesserung erwarten. Der Landesrechnungshof Tirol vermisste diesbezüglich eine nachhaltige Erhaltungsstrategie für die Landesstraßeninfrastruktur auf Basis strategischer Zielvorgaben mit entsprechenden Qualitätskriterien als wesentliche Voraussetzung für die Finanzplanung sowie einen effektiven Mitteleinsatz. Für eine ganzheitliche Betrachtung der Straßenerhaltung sollte neben der Gebrauchswertverbesserung auch der Erhalt des Substanzwertes der Straßen in der Strategie entsprechend berücksichtigt werden.“

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VCÖ: Im Vorjahr ging in jedem 5. Bezirk außerhalb Wiens die Anzahl der Autos zurück

VCÖ (Wien, 12. Mai 2023) – Im Vorjahr ging nicht nur in 17 Wiener Bezirken die Anzahl der Pkw zurück, sondern auch in 17 Bezirken und Statutarstädten außerhalb Wiens, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt. Pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner nahm die Anzahl der Pkw sogar in drei Viertel der Bezirke außerhalb Wiens sowie in allen Statutarstädten ab. Die Ersparnis für Haushalte, wenn sie mit weniger oder ohne Pkw mobil sein können, ist groß. Der VCÖ fordert insbesondere für die Regionen mehr öffentlich zugängliche Mobilitätsangebote, eine verkehrssparende Raumordnung sowie den rascheren Ausbau der Rad-Infrastruktur.

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Foto: Styria-Mobile

Verpflichtende Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

In Baden-Württemberg besteht seit dem Jahr 2022 die Pflicht, bei neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen auf mindestens 60 Prozent der Fläche eine Photovoltaikanlage zu errichten, wenn die Lage des Parkplatzes für die Solarnutzung geeignet ist. Ähnliche Regelungen gibt es seit kurzem auch in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

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