Aus der Praxis – Oskar Koschaintsch

„Mobilitätskonzepte für energieeffiziente Dienstreisen“

Porträtfoto von Oskar Koschaintsch
Oskar, Koschaintsch, Energie- und Umweltmanagementbeauftragter

„Entscheidend für den Erfolg eines Mobilitätskonzepts ist, dass es wirksam, praxistauglich, attraktiv und ambitioniert ist. Den perfekten Start gibt es nicht. Es gilt, sich eine Übersicht über wesentliche Punkte zu verschaffen mit ersten, einfachen Maßnahmen, also den  „low hanging fruits“, zu beginnen. Es braucht Rahmenbedingungen und verschiedene Möglichkeiten, wie etwa Firmenfahrzeuge nach Erfordernis, Möglichkeiten für Bahnreisen, Mietwagenservices, Carsharing und keine zwingenden Vorschriften. Jede Dienstreise ist anders und jedes Verkehrsmittel kann sinnvoll eingesetzt werden. Die Reisenden sollen selbst Erfahrungen sammeln und Entscheidungen treffen können. Wichtig ist auch die Unterstützung durch das Management – nichts ist motivierender als Führungskräfte die als „role models“ selbst aktiv und sichtbar im Projekt engagiert sind, teilnehmen und es promoten. Nachhaltigkeit ist nicht nur ein ökologischer, sondern auch ein ökonomischer Grundsatz. Investitionen in Maßnahmen der Energieeffizienz können sich bei ehrlicher Betrachtung auch finanziell lohnen, deswegen ist es jedem Unternehmen empfohlen, ein Mobilitätskonzept zu erstellen und auch die wirtschaftlichen Chancen zu betrachten.“

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Fahrgast-Check: Viele Haltestellen mit Mängeln

Busse erbringen fast zwei Drittel der Angebotskilometer im Öffentlichen Verkehr Österreichs, Millionen Fahrgäste sind jährlich damit unterwegs. Viele von ihnen warten auf ihr Fahrzeug an einem nackten Schild am Straßenrand: ohne Dach, ohne Sitzgelegenheit, manchmal nicht barrierefrei und viel zu oft ohne gesicherten Weg über die Fahrbahn. Die VCÖ-Initiative „Haltestellen im Fahrgast-Check“ hat im Frühjahr 2026 erstmals landesweit erfasst, wie es um die Bushaltestellen in Österreich steht. Das Ergebnis ist eindeutig – und der Handlungsbedarf groß.

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Foto: Spencer Imbrock, unsplash

VCÖ: Vieles neu macht der Mai bei E-Scooter, E-Bikes, Klimaticket und automatisierte Zufahrtskontrollen

VCÖ (Wien, 29. April 2026) – Mit 1. Mai tritt die 36. StVO-Novelle in Kraft, die einige Neuerungen bringt. So müssen E-Scooter mit Blinkern, Lichtanlage und Klingel ausgerüstet sein. Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr gilt eine Helmpflicht für das Fahren mit E-Scootern, für das Fahren mit E-Bikes gilt diese bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Zudem können Städte nun kamerabasierte Zufahrtskontrollen einführen. Europaweit haben bereits rund 500 Städte kamerabasierte Zufahrtskontrollen, wie eine aktuelle VCÖ-Untersuchung zeigt. Und es gibt neu ein zweimonatiges Schnupper-Klimaticket für das Fahren mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Österreich.

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