Aus der Praxis - Stefan Duelli

Rechtlichen Rahmen für umweltverträgliche Mobilität schaffen

Stefan Duelli, Amt der Vorarlberger Landes-regierung, Verkehrsplanung

Damit die Mobilitätswende gelingen kann, braucht es neben einer „menschen-gerechten“ Infrastruktur auch einen geeigneten rechtlichen Rahmen für eine umweltverträgliche Mobilität. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) widerspiegeln allerdings in vielen Bereichen noch den Kfz-fokussierten Geist der 1960er-Jahre. Das Land Vorarlberg macht sich deshalb schon seit längerem für eine Neuausrichtung der StVO mit einer stärkeren Berücksichtigung der Mobilitätsformen Gehen und Radfahren stark.

Neben Anpassungen zur direkten Förderung des Rad- und Fußverkehrs, etwa der Berücksichtigung eines Mindest-Überholabstandes oder der generellen Öffnung von Einbahnen für Radfahren in die Gegenrichtung, wäre es im Rahmen einer Novellierung der StVO auch notwendig, mehr Möglichkeiten zur Schaffung attraktiver Ortszentren vorzusehen. Derzeit sind Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Straßenabschnitten insbesondere im Rahmen des §43 StVO realisierbar, welcher allerdings restriktiv auszulegen ist. Eine Novellierung der StVO soll deshalb Temporeduktionen insbesondere auch auf Landesstraßen in Ortszentren leichter ermöglichen, um – unterstützt durch eine attraktive Gestaltung – die Verkehrssicherheit für Radfahrende und Gehende zu erhöhen und durch eine verbesserte Aufenthaltsqualität die Ortszentren als „Herz der Gemeinde“ zu stärken.

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VCÖ warnt: In der dunklen Jahreszeit nehmen Schutzwegunfälle stark zu

VCÖ (Wien, 23. Oktober 2026) – Am kommenden Wochenende endet die Sommerzeit. Damit wird es früher dunkler. In der dunklen Jahreszeit nimmt die Zahl der Schutzwegunfälle stark zu, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt. Im Vorjahr gab es im November mit 136 die meisten Schutzwegunfälle, gefolgt vom Dezember und dem Jänner. Die Mobilitätsorganisation VCÖ fordert mehr Verkehrsberuhigung und Tempo 30 statt 50 im Ortsgebiet sowie eine bessere Sicht auf Schutzwege und ihr Umfeld. Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass sich Fahrzeuglenkende einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern dürfen, dass sie ihr Fahrzeug erforderlichenfalls rechtzeitig davor anhalten können.

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