Aus der Praxis - Stefan Duelli

Rechtlichen Rahmen für umweltverträgliche Mobilität schaffen

Stefan Duelli, Amt der Vorarlberger Landes-regierung, Verkehrsplanung

Damit die Mobilitätswende gelingen kann, braucht es neben einer „menschen-gerechten“ Infrastruktur auch einen geeigneten rechtlichen Rahmen für eine umweltverträgliche Mobilität. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) widerspiegeln allerdings in vielen Bereichen noch den Kfz-fokussierten Geist der 1960er-Jahre. Das Land Vorarlberg macht sich deshalb schon seit längerem für eine Neuausrichtung der StVO mit einer stärkeren Berücksichtigung der Mobilitätsformen Gehen und Radfahren stark.

Neben Anpassungen zur direkten Förderung des Rad- und Fußverkehrs, etwa der Berücksichtigung eines Mindest-Überholabstandes oder der generellen Öffnung von Einbahnen für Radfahren in die Gegenrichtung, wäre es im Rahmen einer Novellierung der StVO auch notwendig, mehr Möglichkeiten zur Schaffung attraktiver Ortszentren vorzusehen. Derzeit sind Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Straßenabschnitten insbesondere im Rahmen des §43 StVO realisierbar, welcher allerdings restriktiv auszulegen ist. Eine Novellierung der StVO soll deshalb Temporeduktionen insbesondere auch auf Landesstraßen in Ortszentren leichter ermöglichen, um – unterstützt durch eine attraktive Gestaltung – die Verkehrssicherheit für Radfahrende und Gehende zu erhöhen und durch eine verbesserte Aufenthaltsqualität die Ortszentren als „Herz der Gemeinde“ zu stärken.

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Gesunde Städte durch gesunde Mobilität

Der Kfz-Verkehr ist in Städten noch immer ein zentraler Verursacher gesundheitsschädlicher Schadstoffe , führt durch dauerhaften Verkehrslärm zu Gesundheitsschäden und durch Verkehrsunfälle zu Verletzten und Todesfällen. Nicht zuletzt führen das dichte Straßennetz und die großen Parkplatzflächen an heißen Tagen zu gesundheitsgefährdendem Hitzestau. Die VCÖ-Publikation „Gesunde Städte durch gesunde Mobilität“ bespricht neben diesen negativen Effekten auch welchen Beitrag Mobilität zur Gesundheitsförderung leisten kann.

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