Aus der Praxis - Stefan Duelli

Rechtlichen Rahmen für umweltverträgliche Mobilität schaffen

Stefan Duelli, Amt der Vorarlberger Landes-regierung, Verkehrsplanung

Damit die Mobilitätswende gelingen kann, braucht es neben einer „menschen-gerechten“ Infrastruktur auch einen geeigneten rechtlichen Rahmen für eine umweltverträgliche Mobilität. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) widerspiegeln allerdings in vielen Bereichen noch den Kfz-fokussierten Geist der 1960er-Jahre. Das Land Vorarlberg macht sich deshalb schon seit längerem für eine Neuausrichtung der StVO mit einer stärkeren Berücksichtigung der Mobilitätsformen Gehen und Radfahren stark.

Neben Anpassungen zur direkten Förderung des Rad- und Fußverkehrs, etwa der Berücksichtigung eines Mindest-Überholabstandes oder der generellen Öffnung von Einbahnen für Radfahren in die Gegenrichtung, wäre es im Rahmen einer Novellierung der StVO auch notwendig, mehr Möglichkeiten zur Schaffung attraktiver Ortszentren vorzusehen. Derzeit sind Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Straßenabschnitten insbesondere im Rahmen des §43 StVO realisierbar, welcher allerdings restriktiv auszulegen ist. Eine Novellierung der StVO soll deshalb Temporeduktionen insbesondere auch auf Landesstraßen in Ortszentren leichter ermöglichen, um – unterstützt durch eine attraktive Gestaltung – die Verkehrssicherheit für Radfahrende und Gehende zu erhöhen und durch eine verbesserte Aufenthaltsqualität die Ortszentren als „Herz der Gemeinde“ zu stärken.

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Urbane Flaniermeilen in Wien

Die Mariahilfer Straße in Wien wurde in den Jahren 2013 bis 2015 zu einer Flaniermeile mit Fußgängerzone und Begegnungszone umgebaut.

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Foto: Begegnungszone Mariahilferstraße in Wien

Gezielte Förderung des Gehens

Im Jahr 2015 wurde im Zuge der ersten umfassenden Kampagne in Österreich für das Gehen im Alltag unter anderem eine Fußwegekarte für Wien und die „Wien zu Fuß“-App entwickelt.

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Foto: Gehende Frau vor einer Wand