Aus der Praxis: Thorsten Lenck

„CO2-Bepreisung ist unverzichtbar für eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik“

Zur Einfuhrung eines CO2-Preises bei Warme und Verkehr stehen zwei marktwirtschaftliche Ansatze zur Auswahl: Emissionshandel oder Besteuerung. Bei der praktischen Umsetzung hat eine Emissionshandelslosung den entscheidenden Nachteil, dass in etlichen Bereichen Neuland betreten werden muss. Viele Definitions-, Abgrenzungs- und verwaltungstechnische Fragen machen eine schnelle Einfuhrung unmoglich. Die Steueroption, eine CO2-orientierte Erhohung der bereits existierenden Energiesteuern auf Benzin, Diesel, Heizol und Erdgas, ist schnell und burokratiearm umsetzbar, da sie auf das bestehende Steuersystem zuruckgreift. Die CO2-Bepreisung ist unverzichtbarer Baustein einer erfolgreichen Klimaschutzpolitik. Sie verteuert klimaschadlichen Energieverbrauch und begunstigt jene Konsumentinnen und Konsumenten, die sich vergleichsweise klimavertraglich verhalten. Um Wirkung zu entfalten, sollte der Einstiegspreis nicht unter 50 Euro pro Tonne CO2 liegen. Damit einkommensschwache Haushalte vor steigenden Energie- und CO2-Preisen geschutzt werden, sollten parallel zum CO2-Preis Programme aufgelegt werden, die dauerhaft und gezielt geringen Energiebedarf fordern.

Foto: agora Energiewende/Detlef Eden

Thorsten Lenck
Agora Energiewende

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Aus der Forschung – Martin Fellendorf

Die Reisezeit von Tür zu Tür ist der wichtigste Faktor

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VCÖ zu Budget: Vergebene Chance für energieeffizientere, sozialere und umweltfreundlichere Mobilität

VCÖ (Wien, am 10. Juni 2026) – Das heute von Finanzminister Markus Marterbauer vorgestellte Budget ist aus Verkehrssicht enttäuschend, stellt die Mobilitätsorganisation VCÖ in einer ersten Reaktion fest. Das Budget sieht zahlreiche Kürzungen bei energieeffizienter Mobilität vor, bei E-Mobilität, beim Radverkehr und auch beim Öffentlichen Verkehr. Beim Klimaticket droht eine weitere Preiserhöhung. Gleichzeitig bleiben im Jahr 2027 die klimaschädlichen Subventionen, die laut WIFO bis zu 5,7 Milliarden Euro pro Jahr betragen, unberücksichtigt. Erst im Jahr 2028 sollen sie geringfügig, um 0,15 Milliarden Euro reduziert werden, wie diese unzureichende Reduktion erfolgen soll, bleibt vorläufig unbeantwortet.

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