Aus der Praxis – Volker Nürnberg

„Nachhaltigkeit und Gesundheit greifen Hand in Hand“

Porträtfoto von Volker Nürnberg
Volker Nürnberg, Wirtschaftswissenschafter, BWL-Professor für Management, Health & HR und Head of Healthcare bei BearingPoint

In den vergangenen Jahren wurde viel über die ökologische Nachhaltigkeit diskutiert, die soziale wurde vernachlässigt. Im betrieblichen Setting betrifft dies die Mitarbeitenden. Sie können durch gesundes Verhalten auch ökologische Akzente setzen. Dies betrifft insbesondere die Mobilität. Wer nicht mit dem Auto zur Arbeit fährt, tut etwas für Gesundheit und Umwelt. Am gesündesten ist es, zu Fuß unterwegs zu sein, aber auch Fahrrad und E-Bike sind besonders für das Herz-Kreislauf-System förderlich. Wer die öffentlichen Verkehrsmittel nimmt, bewegt sich mehrfach so viel und hat mehr soziale Kontakte, als wenn das Auto genommen wird. Gleiches gilt für regionale, gesunde Ernährung bei der Arbeit: Sie ist nachhaltiger und gesünder. Die mentale Gesundheit spielt eine immer größere Rolle. Damit werden etwa „Zivilisationskrankheiten“ wie Bluthochdruck und Diabetes reduziert und langfristig Milliarden für Unternehmen und Krankenkasse eingespart. Jedes Unternehmen sollte gesunde Mobilität fördern: Fußwege, Jobtickets, Bahncards, Fahrradlade- und -stellplätze, Duschmöglichkeiten sind gegenüber dem Auto zu privilegieren und im Speziellen die Führungskräfte sollten mit gutem Vorbild vorangehen.

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VCÖ: Einseitige Erhöhung des Sachbezugs bei Elektro-Firmenwagen ist kontraproduktiv

VCÖ (Wien, am 5. Juni 2026) – Während für die private Nutzung von Elektro-Firmenwagen ab dem Jahr 2027 erstmals ein Sachbezug eingeführt wird, wird der bereits bestehende Sachbezug für Verbrenner-Firmenwagen nicht erhöht. Damit sinkt der Anreiz für die Anschaffung von Elektroautos als Firmenwagen, was für die Energie- und Klimaziele kontraproduktiv ist. Die Zahl der privat genutzten Firmenwagen hat sich seit dem Jahr 2014 auf rund 198.000 im Vorjahr fast verdoppelt, informiert der VCÖ. Der VCÖ fordert eine Erhöhung des Sachbezugs für Verbrenner-Firmenwagen im Ausmaß des neuen Sachbezugs für E-Pkw sowie die Abschaffung der Deckelung des Sachbezugs.

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