Autofreies Stadtviertel für 12.000 Menschen

Grafik: Darstellung einer Luftaufnahme, welche das Konzept des neuen Stadtteils Merwede in Utrecht zeigt. Man sieht viele Grünflächen und einen Fluss.

Nahe des Hauptbahnhofs von Utrecht in den Niederlanden wird bis zum Jahr 2028 auf 60 Hektar eines ehemaligen Gewerbegebietes das nachhaltige, weitgehend autofreie Stadtviertel Merwede entstehen. Dabei werden innovative Konzepte für Recycling, Energieerzeugung, Klimaanpassung und Mobilitätslösungen umgesetzt und ein durchmischtes Gebiet gebaut, welches den 12.000 Bewohnerinnen und Bewohnern Platz zum Wohnen, Arbeiten und Erholen bieten wird. Einrichtungen des täglichen Bedarfs wie Schulen und Geschäfte werden zu Fuß und per Fahrrad erreichbar sein. Utrecht ist bereits heute eine Vorzeigestadt für geh- und radfahrfreundliche Infrastruktur. Das Projekt Merwede will das durch eine qualitätsvolle innerstädtische Verdichtung noch weiter verbessern. Multimodale Mobilitätshubs mit Bike- und Carsharing, Bereitschaftstaxis und Anbindung an den Öffentlichen Verkehr werden die Mobilität für entferntere Ziele ergänzen.

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Mobilität als Starter-Paket im Wohnbau anbieten

Auf einem ehemaligen Produktionsgelände im Zentrum von Traun entstanden 170 neue Wohnungen. Vorgegeben waren 340 Pkw-Stellplätze, die durch Vorlage eines Mobilitätskonzepts um 85 reduziert werden konnten. Seit Bezug der Wohnanlage im Jahr 2023 gibt es nun zwei E-Carsharing-Fahrzeuge, acht Sharing-Fahrräder inklusive Elektro- und Transportfahrrädern, zusätzliche Fahrrad-Stellplätze, eine Fahrradwerkstatt, eine Paketstation sowie eine Ansprechperson für Mobilitätsmanagement direkt im Quartier.

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Umweltbewusste Supermarkt-Raumordnung

Seit einer im März 2023 in Kraft getretenen Novelle des Raumplanungsgesetzes dürfen Supermärkte im Burgenland nur noch in Ortskernlage errichtet oder wesentlich erweitert werden. Parkplätze sind mit maximaler Versickerungsfähigkeit auszuführen, nicht befahrbare Flächen zu begrünen. Je fünf Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen und zu erhalten. Zudem gilt eine Obergrenze von einem Stellplatz je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche.

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