Baden-Württemberg führt landesweites E-Ticketing ein

Foto: Fahrrad steht in einem Zug von bwegt

Die Einführung des BW-Tickets im Jahr 2018 ermöglichte es Fahrgäs­ten erstmals, mit nur einem Ticket verbundübergreifend zu reisen. Als nächster Schritt ist in Baden-Württemberg ein landesweites E-Ticketing-System geplant, das automatisch einen Tages-Bestpreis verbucht. Des Weiteren werden Auskunfts- und Buchungssysteme in einer multimodalen Mobilitätsplattform zusammengeführt, mit dem Ziel, verkehrsmittelübergreifende Fahrten zu vereinfachen und On-Demand-Systeme weiterzuentwickeln. Zudem hat die Landesregierung mit ihrem Zielkonzept 2025 neue Standards für den Öffentlichen Verkehr in Baden-Württemberg definiert. Ein landesweit geltender Stundentakt, Taktverdichtungen sowie der Aufbau eines Netzes von Expresszügen, das landesweit alle Oberzentren ebenfalls im Stundentakt miteinander verbindet, sind geplant. Auf Strecken mit entsprechender Auslastung wird der Stundentakt durchgehend von fünf bis 24 Uhr gelten. Durch ein höheres Sitzplatzangebot soll sichergestellt werden, dass niemand länger als 15 Minuten stehen muss.

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VCÖ: Öffi-Angebot in Österreichs 124 regionalen Zentren weist große Unterschiede auf

VCÖ (Wien, 10. November 2023) – Während in 20 der 124 regionalen Zentren Österreichs mehr als 150 Züge pro Werktag halten, sind zwölf regionale Zentren gar nicht mit der Bahn erreichbar, wie eine aktuelle VCÖ-Studie zeigt. Gegenüber dem Jahr 2019 ist in 90 regionalen Zentren die Zahl der Zughalte gestiegen. Mit Linienbussen sind alle regionalen Zentren erreichbar, in jedem dritten gibt es ein Mikro-ÖV Angebot. Die Mobilitätorganisation VCÖ fordert mehr öffentliche Verkehrsverbindungen für die Regionen sowie eine Rad-Infrastruktur-Offensive, da auch in den Regionen viele Alltagswege kurz sind. Bis zum Jahr 2030 soll eine flächendeckende Mobilitätsgarantie in Österreich umgesetzt werden.  

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Gesetz für lückenloses Radwegnetz in der Schweiz

Mit dem Inkrafttreten des Schweizer Veloweggesetzes mit 1. Jänner 2023 sind die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Pläne für Radwegnetze vorzulegen – und zwar sowohl für den Alltags- als auch den Freizeitverkehr. Für beide Kategorien ist eine ausreichende Trennung vom Kfz-Verkehr vorzusehen.

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Bild eines Fahrrads