Baden-Württemberg plant Umsetzung einer Mobilitätsgarantie bis zum Jahr 2030

Bild einer Straßenbahn und eines Busses in Baden Würtemberg

Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg plant eine Mobilitätsgarantie für seine mehr als elf Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. In urbanen Gebieten soll es einen 15-Minuten-Takt des Öffentlichen Verkehrs geben, in ländlichen zumindest einen 30-Minuten-Takt. Als Ergänzung sind On-Demand-Angebote für die letzte Meile geplant. Bis zum Jahr 2026 sollen die Taktzeiten in der Hauptverkehrszeit realisiert werden. Ab dem Jahr 2030 soll die Mobilitätsgarantie wochentags zwischen 5 und 24 Uhr und an Wochenenden zwischen 6 und 1 Uhr gelten. Kommunen können beim Land bereits bis zu zwei Millionen Euro Zuschuss für Aufbau und Betrieb nachfragebasierter Angebote bekommen. Zusätzlich werden Regiobus-Linien als Ergänzung zum Bahn-Angebot gefördert. Die langfristige Finanzierung teilen sich Bund, Land und Kommunen. Letztere können dafür auch eigene Mobilitätsabgaben in der Region einheben. Die gesetzlichen Grundlagen dafür werden derzeit erarbeitet.

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Die Marktgemeinde im Mühlviertel mit rund 4.500 Einwohnerinnen und Einwohnern zeigt, wie kommunales Mobilitätsmanagement auch im kleinen Maßstab funktioniert. Das im Jahr 2023 beschlossene Fußverkehrskonzept der Gemeinde setzt auf rund vier Kilometer neue Gehsteige, Tempo 30 im Schulumfeld, Neuwidmungen nur zentral oder bei Haltestellen und die Aktivierung von Leerstand statt Bebauung am Ortsrand.

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