Baden-Württemberg plant Umsetzung einer Mobilitätsgarantie bis zum Jahr 2030

Bild einer Straßenbahn und eines Busses in Baden Würtemberg

Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg plant eine Mobilitätsgarantie für seine mehr als elf Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. In urbanen Gebieten soll es einen 15-Minuten-Takt des Öffentlichen Verkehrs geben, in ländlichen zumindest einen 30-Minuten-Takt. Als Ergänzung sind On-Demand-Angebote für die letzte Meile geplant. Bis zum Jahr 2026 sollen die Taktzeiten in der Hauptverkehrszeit realisiert werden. Ab dem Jahr 2030 soll die Mobilitätsgarantie wochentags zwischen 5 und 24 Uhr und an Wochenenden zwischen 6 und 1 Uhr gelten. Kommunen können beim Land bereits bis zu zwei Millionen Euro Zuschuss für Aufbau und Betrieb nachfragebasierter Angebote bekommen. Zusätzlich werden Regiobus-Linien als Ergänzung zum Bahn-Angebot gefördert. Die langfristige Finanzierung teilen sich Bund, Land und Kommunen. Letztere können dafür auch eigene Mobilitätsabgaben in der Region einheben. Die gesetzlichen Grundlagen dafür werden derzeit erarbeitet.

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Mehr Radabstellanlagen an Haltestellen schaffen

In Vorarlberg spielt das Rad eine große Rolle als Zubringer zum Öffentlichen Verkehr. 77 Prozent der Menschen in Vorarlberg erreichen den nächsten Knotenpunkt des Öffentlichen Verkehrs mit dem Rad in maximal zehn Minuten. Der Verkehrsverbund Vorarlberg fördert die Kombination von Rad und Öffentlichem Verkehr.

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Zwei Personen laden ein Fahrrad in eine Zug ein.

Aktive Mobilität als Zubringer zum Öffentlichen Verkehr

Der Großteil der Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln startet oder endet mit aktiver Mobilität. Ein attraktives Umfeld für Gehen, Roller- oder Radfahren erhöht die akzeptierte Wegelänge wesentlich. Damit das Potenzial des Öffentlichen Verkehrs besser ausgeschöpft wird, sollen alle Haltestellen und Bahnhöfe sicher und barrierefrei erreichbar sein.

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Radgarage an einem Bahnhof, am Gleis fährt ein Zug durch