Baden-Württemberg plant Umsetzung einer Mobilitätsgarantie bis zum Jahr 2030

Bild einer Straßenbahn und eines Busses in Baden Würtemberg

Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg plant eine Mobilitätsgarantie für seine mehr als elf Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. In urbanen Gebieten soll es einen 15-Minuten-Takt des Öffentlichen Verkehrs geben, in ländlichen zumindest einen 30-Minuten-Takt. Als Ergänzung sind On-Demand-Angebote für die letzte Meile geplant. Bis zum Jahr 2026 sollen die Taktzeiten in der Hauptverkehrszeit realisiert werden. Ab dem Jahr 2030 soll die Mobilitätsgarantie wochentags zwischen 5 und 24 Uhr und an Wochenenden zwischen 6 und 1 Uhr gelten. Kommunen können beim Land bereits bis zu zwei Millionen Euro Zuschuss für Aufbau und Betrieb nachfragebasierter Angebote bekommen. Zusätzlich werden Regiobus-Linien als Ergänzung zum Bahn-Angebot gefördert. Die langfristige Finanzierung teilen sich Bund, Land und Kommunen. Letztere können dafür auch eigene Mobilitätsabgaben in der Region einheben. Die gesetzlichen Grundlagen dafür werden derzeit erarbeitet.

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VCÖ: StVO-Novelle tritt am 1. Juli in Kraft – In Gemeinden und Städten wird Tempo 30 leichter umsetzbar

VCÖ (Wien, 30. Juni 2024) – Am Montag, dem 1. Juli, tritt die 35. StVO-Novelle in Kraft. Damit wird es leichter, in Gemeinden und Städten Tempo 30 umzusetzen. Die Mobilitätsorganisation VCÖ begrüßt die StVO-Novelle als wichtigen Schritt für mehr Verkehrssicherheit für die Bevölkerung in den Gemeinden und Städten. Im Vorjahr kamen in Österreich bei Verkehrsunfällen im Ortsgebiet 95 Menschen ums Leben, 27.178 Menschen wurden verletzt. Tempo 30 statt 50 halbiert den Anhalteweg, reduziert die Anzahl und die Schwere der Unfälle, stellt der VCÖ fest.

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