Baden-Württemberg plant Umsetzung einer Mobilitätsgarantie bis zum Jahr 2030

Bild einer Straßenbahn und eines Busses in Baden Würtemberg

Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg plant eine Mobilitätsgarantie für seine mehr als elf Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. In urbanen Gebieten soll es einen 15-Minuten-Takt des Öffentlichen Verkehrs geben, in ländlichen zumindest einen 30-Minuten-Takt. Als Ergänzung sind On-Demand-Angebote für die letzte Meile geplant. Bis zum Jahr 2026 sollen die Taktzeiten in der Hauptverkehrszeit realisiert werden. Ab dem Jahr 2030 soll die Mobilitätsgarantie wochentags zwischen 5 und 24 Uhr und an Wochenenden zwischen 6 und 1 Uhr gelten. Kommunen können beim Land bereits bis zu zwei Millionen Euro Zuschuss für Aufbau und Betrieb nachfragebasierter Angebote bekommen. Zusätzlich werden Regiobus-Linien als Ergänzung zum Bahn-Angebot gefördert. Die langfristige Finanzierung teilen sich Bund, Land und Kommunen. Letztere können dafür auch eigene Mobilitätsabgaben in der Region einheben. Die gesetzlichen Grundlagen dafür werden derzeit erarbeitet.

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VCÖ und WWF: Mehr als 17.000 Hasen pro Jahr Opfer des Straßenverkehrs

Wien, am 28. März 2024 – Osterzeit ist Reisezeit. Das bedeutet auch eine besondere Gefahr für Hasen und andere Wildtiere: Jährlich werden in Österreich mehr als 17.000 Hasen von Kraftfahrzeugen niedergefahren und getötet. Darauf machen VCÖ und WWF jetzt aufmerksam. Insgesamt wurden zuletzt pro Jahr mehr als 70.000 Wildtiere zum Opfer des Straßenverkehrs, wie die von der Statistik Austria erfassten Meldungen an die Bezirkshauptmannschaften zeigen. VCÖ und WWF kritisieren angesichts dieser Zahlen den starken Bodenverbrauch in Österreich. In den letzten zehn Jahren wurde täglich eine Fläche von drei Fußballfeldern für Verkehr verbaut. Insgesamt gibt es heute bereits 128.300 Kilometer an Straßen in Österreich.  VCÖ und WWF fordern daher eine deutliche Reduktion des Bodenverbrauchs und ein Ende der Zersiedelung. Zentraler Bestandteil hierbei ist ein Bodenschutzgesetz, in dem insbesondere eine verbindliche Obergrenze für den Bodenverbrauch festgelegt wird.

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